Antrag Kirchenaustritt Saarland
Um den Austritt aus der Kirche zu beantragen
- Brief herunterladen und ergänzen
- Zuständig ist das Standesamt (oder Notar)
- Gebühr bereithalten
Wer im Saarland einen Kirchenaustritt erklärt, muss persönlich beim Standesamt vorstellig werden. Zuständig ist das Standesamt des Hauptwohnsitzes. Falls Sie kein persönliches Gespräch wünschen, können Sie sich auch an einen Notar wenden, der Ihren schriftlichen Kirchenaustritt beglaubigt. Unser Muster hilft Ihnen bei der Formulierung.
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