Freigabeantrag Kontopfändung
Beantragung bei der Bank bis zur Höhe des pfändungsfreien Betrages gem. § 850 k ZPO
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- Zur Geltendmachung des Pfändungsfreibetrages!
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Eine Kontopfändung bewirkt, dass Sie gar kein Geld mehr von Ihrem Konto abheben können, sofern Ihr Guthaben den Pfändungsbetrag nicht übersteigt. Sie haben jedoch einen gesetzlich zugesicherten Pfändungsfreibetrag, über den Ihr Gläubiger nicht verfügen darf. Dieser wird jedoch nicht automatisch von der Bank freigegeben, sondern muss erst durch Sie beantragt werden. Nutzen Sie unsere Vorlage, um Fehler bei der Beantragung zu vermeiden und möglichst schnell wieder an Ihr Geld zu kommen.
Mehr Informationen
Der Antrag muss mit den Unterlagen zu Ihrer persönlichen Situation eingereicht werden, denn die Pfändungsfreigrenze hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen ab. Wir empfehlen das Schreiben persönlich zu überbringen.