Grundsätzliches Verbot zur Überlassung tödlicher Medikamente ist rechtswidrig | |
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| von Heike Richter |
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Im Jahre 2007 untersagte die Berliner Ärztekammer einem Arzt, der einer Patientin Sterbehilfe geleistet hatte, uneingeschränkt die Überlassung von tödlichen Medikamenten an Sterbewillige. Dagegen klagte der Arzt und bekam nun vor dem Verwaltungsgericht in Berlin Recht.
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