Die Menge macht's! | |
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| von Linda Weber |
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Wer ein Einfamilienhaus mietet und sich gern mit vielen Katzen umgibt, sollte die Anzahl der Katzen besser im Mietvertrag festhalten, da ihm sonst die fristlose Kündigung ins Haus flattern könnte. So entschied das Landgericht Aurich.
Eigentlich sind nur zwei Katzen erlaubt... Der Vermieterin ist es nicht mehr zuzumuten das Mietverhältnis fortzusetzten, da die Mieterin ihre Vertragspflicht ganz erheblich und schuldhaft verletzt hat. Das Gericht begründete dies damit, dass die Haltung von 15 Katzen in einem Einfamilienhaus, eher dem Betreiben eines Tierheims gleichkomme und nichts mit der Aussage im Mietvertrag, "Hauskatzen erlaubt" zu tun habe. Da dies der Mieterin auch hätte klar sein müssen, erklärte das Gericht die fristlose Kündigung für rechtmäßig. Landgericht Aurich, 05.11.2009 (AZ: 1 S 275/09 ) | |||
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