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Bewerbung: Bewerber haben keine Freunde

von Sebastian Küchenmeister

Nach dem Willen des Bundesinnenministers dürfen zu privaten Zwecken ins Internet gestellte Daten bei der Stellensuche keine Nachteile bringen. Das geplante Beschäftigtendatenschutzgesetz soll daher Facebook & Co. als Informationskanal für Personalverantwortliche ausschließen.

Für die Jobsuche ist das Internet ein Segen. Stellenangebote sind rund um die Uhr verfügbar und die Bewerber können sich im weltweiten Schaufenster ein genaues Bild von einem Unternehmen machen. Zum Fluch kann die Datenautobahn allerdings werden, wenn die Personal-Entscheider mehr über einen Job-Interessenten erfahren möchten. Auch potentiellen Arbeitgebern steht das Internet als Recherchehilfe zur Verfügung und Bewerber müssen damit rechnen, dass sie gesucht werden. Wer sich dann allzu ungezwungen auf Plattformen wie Facebook oder meinVZ präsentiert, sorgt in der Regel für Befremden und wird erst gar nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen.

Was privat ist, sollte auch privat bleiben, findet hingegen die Bundesregierung und will diese gängige Praxis bei der Bewerberauswahl stoppen. Im nun veröffentlichten Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass Informationen aus privat genutzten und geschlossenen sozialen Netzwerken nicht verwendet werden dürfen. Lediglich die Auswertung von Daten aus speziellen Portalen zur Darstellung beruflicher Fähigkeiten soll demnach statthaft sein.

Kann ein Bewerber nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Verstoß belegen, drohen den Firmen Schadensersatzansprüche und Bußgelder. Wie ein solcher Nachweis geführt werden kann, bleibt jedoch offen.

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