Bewerbung: Bewerber haben keine Freunde | |
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| von Sebastian Küchenmeister |
| Nach dem Willen des Bundesinnenministers dürfen zu privaten Zwecken ins Internet gestellte Daten bei der Stellensuche keine Nachteile bringen. Das geplante Beschäftigtendatenschutzgesetz soll daher Facebook & Co. als Informationskanal für Personalverantwortliche ausschließen. | ||
Was privat ist, sollte auch privat bleiben, findet hingegen die Bundesregierung und will diese gängige Praxis bei der Bewerberauswahl stoppen. Im nun veröffentlichten Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass Informationen aus privat genutzten und geschlossenen sozialen Netzwerken nicht verwendet werden dürfen. Lediglich die Auswertung von Daten aus speziellen Portalen zur Darstellung beruflicher Fähigkeiten soll demnach statthaft sein. Kann ein Bewerber nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Verstoß belegen, drohen den Firmen Schadensersatzansprüche und Bußgelder. Wie ein solcher Nachweis geführt werden kann, bleibt jedoch offen. | ||
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