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Testament mit Vor- und Nacherbenregelung

Dieses Testamentsvorlage bietet sich an, wenn Sie als Erblasser sicher stellen wollen, dass Ihr Nachlass für Ihre Abkömmlinge beispielsweise minderjährige Enkel weitgehend erhalten bleibt. Der gesetzliche Erbe wird zum Vorerben und darf über das Vermögen nur eingeschränkt verfügen. Nach dessen Tode erben dann die Nacherben. Unser Muster bietet die Option die Einhaltung der testamentarischen Verfügung durch einen Testamentsvollstrecker überwachen zu lassen.


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Nachgefragt!

Testament mit Vor- und Nacherbenregelung

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Sehr geehrte Frau Jürgensen,
sehr geehrter Herr Jürgensen,

sofern Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben (Normalfall ohne Ehevertrag), verteilt sich das Erbe nach gesetzlicher Regelung wie folgt:

Nach dem Tod des Ehemannes erbt die Ehefrau 3/4 und die Geschwister als Erben 2. Ordnung erben insgesamt 1/4.

Verstirbt die Ehefrau zuerst, erbt der Ehemann alles. Die Geschwister würden wiederum dann vom Ehemann erben, wenn auch dieser verstirbt.

Diese gesetzliche Erbfolge können Sie durch ein gemeinschaftliches Testament abändern, indem Sie sich gegenseitig zu Alleinerben bestimmen. Die Geschwister sind (im Gegensatz zu Erben 1.Ordnung, also Kindern und Enkeln) nicht pflichtteilsberichtigt.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine überschlägige Einschätzung ist. Um eine individuelle Rechtsberatung in Ihrer Situation zu erhalten, müssen Sie einen Rechtsanwalt oder Notar aufsuchen.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Weitere Produktinformationen

Ein Testament ist nur dann eine wirksame, letztwillentliche Verfügung, wenn es vollständig von Hand verfasst und mit vollem Namen unterschrieben worden ist, oder wenn es einem Notar vorgelegt wurde.

Ein Testament mit Vor- und Nacherbenregelung bietet sich in den Fällen an, in denen der Erblasser sicher gehen will, dass die Nacherben, die eventuell zum Zeitpunkt des Erbfalls noch minderjährig sind, das Erbe erhalten. Die Vorerben können bei einer solchen Testamentsregelung meist nicht voll über das Erbe verfügen, sondern sind durch bestimmte Klauseln dazu verpflichtet, es weitgehend zu erhalten. Um die Einhaltung des testamentarischen Willens zu gewährleisten, besteht die Möglichkeit, einen Nacherbentestamentsvollstrecker zu benennen oder die Ernennung eines solchen durch ein Nachlassgericht zu veranlassen.

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