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Berliner Testament (Einheitslösung)
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Sehr geehrter Herr Witzemann,
grundsätzlich gilt Berliner Testament nach deutschem Erbrecht unabhängig vom Aufenthaltsort, sofern beide Erblasser die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nach dem "Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht", dem auch Österreich beigetreten ist, wird ein im Heimatland errichtetes Testament grundsätzlich anerkannt. Sofern in Österreich Vermögenswerte liegen, können jedoch spezielle Formvorschriften bestehen beispielsweise bei Grundwerten.
Sie sollten sich daher vor Ort in Österreich rechtlich beraten lassen. Bitte beachten Sie, dass wir im Einzelfall keine Rechtsberatung erteilen, sondern lediglich überschlägige Einschätzungen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen.
Falls beide Eheleute Österreicher sind, finden Sie die in Österreich geltenden Testamente auf unserem Portal www.formblitz.at.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Sehr geehrter Herr Vogt,
durch das Berliner Testament setzen sich die Ehepartner gegenseitig zum Erben ein und bestimmen, dass die übrigen gesetzlichen Erben (Kinder und Enkel) erst nach dem Tode des Längerlebenden erben. Das gilt zunächst auch für Kinder, die aus einer anderen Beziehung stammen.
Alle Kinder behalten das Recht ihren Pflichtteil (Hälfte des gesetzlichen Erbteils) sofort geltend zu machen. Tun Sie dies, erben Sie allerdings nach dem Tode des Längerlebenden nichts mehr.
Problematisch wird diese Konstellation, wenn der Vater/die Mutter des unehelichen Kindes zuerst stirbt und das uneheliche Kind den Pflichtteil nicht geltend macht. Denn es ist ja kein gesetzlicher Erbe des anderen Ehepartners und wird dann unter Umständen Schwierigkeiten haben seinen Erbteil durchzusetzen, insbesondere dann, wenn inzwischen das Testament geändert wurde.
Um diese Situation zu vermeiden besteht beispielsweise die Möglichkeit, das uneheliche Kind ausdrücklich als Erbe einzusetzen und dem Längerlebenden Partner die Möglichkeit zu nehmen, das Testament noch einmal zu widerrufen und zu ändern.
Bei dieser besonderen Konstellation sollten Sie sich jedoch bei der Formulierung des Testaments von einem Anwalt oder Notar beraten lassen. Die hier erhältlichen Muster sind nur für Standardfälle (gemeinsame Kinder der Eheleute) gedacht und müssten noch entsprechend abgeändert werden.
Bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle lediglich eine rechtliche Orientierung. Für eine individuelle Rechtsberatung sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Sehr geehrte Frau Gengelbach,
die Vorlage für ein Berliner Testament können Sie hier herunterladen. Sie können dann als Nacherben die Organisation bestimmen. Weder Geschwister noch Neffen sind pflichtteilsberechtigt und können somit durch ein Testament enterbt werden.
Bitte denken Sie daran, dass das Testament nur dann formwirksam ist, wenn es komplett von einem Ehepartner mit der Hand geschrieben wurde und dann von beiden Eheleuten eigenhändig unterschrieben wurde. Sie sollten das Testament auch datieren.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Mehr über das Berliner Testament
Beachten Sie beim Abfassen des Testaments, dass es entweder notariell beurkundet oder handschriftlich abgefasst und unterschrieben werden muss, um wirksam zu sein.
Die Ehepartner setzen sich bei dieser Form des Testaments gegenseitig als Erben ein. Abkömmlinge oder Dritte sollen erst nach dem Tod des länger lebenden Ehepartners erben. Der überlebende Ehegatte darf voll über das Erbe verfügen und ist nicht verpflichtet, es im Interesse der Kinder zu erhalten. Rechtlich gesehen bedeutet dies, dass sein Vermögen rechtlich mit dem Vermögen des Verstorbenen verschmilzt. Abkömmlinge oder Dritte erben also anteilig nur, was nach dem Tod des Letztverstorbenen übrig bleibt. Die Pflichtteilsklausel im Berliner Testament bewirkt, dass ein Erbe, der zuvor seinen Pflichtteil geltend macht, später keine weiteren Ansprüche mehr geltend machen darf. Des Weiteren bietet das Testament die Möglichkeit Regelungen im Falle einer Wiederverheiratung treffen.
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