Am 18. Juni 2009 hat der Gesetzgeber endlich Klarheit geschaffen: Patientenverfügungen sind bindend und Ärzte verpflichtet, sich an Ihren schriftlich verfassten Willen zu halten. In einer Patientenverfügung von FORMBLITZ legen Sie ausdrücklich fest, welche medizinischen Maßnahmen zur Lebenserhaltung, Schmerzlinderung und künstlichen Ernährung erfolgen dürfen, falls Sie dies durch Unfall oder schwere Krankheit nicht mehr selbst entscheiden können. Sorgen Sie zusätzlich mit einer Registrierung und Archivierung Ihrer Patientenverfügung dafür, dass sie im Ernstfall von Ihren Angehörigen und Ärzten gefunden wird. FORMBLITZ hilft Ihnen dabei, sich rundum abzusichern.
Sorgen Sie dafür, dass Krankenhäuser und Gerichte im Notfall sofort auf Ihre Patientenverfügung zugreifen können. Der FORMBLITZ-Kooperationspartner Stiftung Vorsorgedatenbank registriert und archiviert Ihr Dokument. Ersparen Sie Krankenhäusern und Gerichten die mühsame Suche nach Ihrer Patientenverfügung. Ein Blick in die Datenbank genügt Ärzten und Richtern, um Aufbewahrungsort und Inhalt Ihrer Patientenverfügung zu erfahren. So wird das Behandlungsteam im Ernstfall direkt informiert und kann Ihrem Patientenwillen uneingeschränkt nachkommen.
Zahlreiche Ursachen können Menschen in die ungeahnte Situation bringen, nicht mehr selbst über den Verlauf einer medizinischen Behandlung entscheiden zu können. Im Fall dieser Ablehnungs- oder Einwilligungsunfähigkeit treffen Sie mit einer Patientenverfügung im Voraus klare Regelungen zur Bestimmung Ihres weiteren Schicksals. Mustervorlagen von FORMBLITZ machen es Ihnen besonders leicht, eindeutige, verbindliche und damit rechtssichere Festlegungen zu treffen.
Mit einer Betreuungsverfügung bringen Sie – im Gegensatz zur Patientenverfügung – nicht Ihren eigenen Willen zum Ausdruck, sondern Sie ermächtigen Dritte, an Ihrer Stelle alle relevanten Entscheidungen treffen. Mit FORMBLITZ- Mustervorlagen für Betreuungsverfügungen unterbreitet der Verfügende dem Vormundschaftsgericht einen Vorschlag für die Auswahl der Person des Betreuers. In dieser Form legen Sie also eine Art Rangliste fest. Oder im gegensätzlichen Fall: Nennen Sie alle Personen, die auf keinen Fall die Betreuung übernehmen dürfen.
Mit einer Vorsorgevollmacht ist die Person Ihres Vertrauens sofort handlungsfähig, ohne dass ein Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden muss. Gerade bei Lebenspartnern, die nicht verheiratet sind, ist eine gegenseitige Ermächtigung im Todes- oder Krankheitsfall besonders sinnvoll. Unsere Auswahl an Musterformularen sind dafür ideal – wählen Sie einfach die passende Vorlage für Ihre persönliche Situation.


























![]()