Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten sind steuerrechtlich besonders geregelt. Weil es hier häufig zu Missbräuchen kam, werden Ehegattenarbeitsverträge mittlerweile genauer kontrolliert. Die wichtigste Regel für die Anstellung des Ehegatten ist die, dass er wie die anderen Arbeitnehmer zu behandeln ist. Für den Arbeitsvertrag bedeutet das, dass es keine grundsätzlichen Sonderregelungen bezüglich der Entlohnung, des Urlaubsanspruchs oder sonstiger Vertragspunkte geben darf. Dieser Vertrag berücksichtigt sowohl die rechtlichen Vorgaben für Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten als auch die besonderen Regelungen für Minijobs.
Folgende Punkte werden im Ehegattenarbeitsvertrag geregelt:
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Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Vertrag (PDF)
Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Arbeitsvertrag (Word)
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