Bei einer betriebsbedingten Kündigung haben Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer eine Abfindung anzubieten, um eine Kündigungsschutzklage zu verhindern. Pro Beschäftigungsjahr fällt mindestens ein halbes Monatgehalt an. Verzichtet der Mitarbeiter auf eine Klage erhält er das Geld. Langwierige Prozesse vor den Arbeitsgerichten können damit vermieden werden.
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Ausfüllfunktion im Formular "Kündigung Arbeitsvertrag (betriebsbedingt, Arbeitgeber)" (PDF)
Ausfüllfunktion im Formular "Kündigung Arbeitsvertrag (betriebsbedingt, Arbeitgeber)" (DOC)
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