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Kündigung Arbeitsvertrag

fristgemäß, Arbeitgeber, Probezeit, mit Begründung

Das Muster richtet sich an Arbeitgeber bzw. Personalchefs, die die Kündigung eines Arbeitsvertrages vornehmen müssen. Die Kündigung erfolgt in diesem Beispiel fristgerecht und innerhalb der Probezeit. Obwohl das Kündigungsschreiben keine Rechtfertigung enthalten müsste, begründet die Vorlage die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer fehlenden Eignung des Arbeitnehmers. Wird dieser Abschnitt aus dem Musterbrief entfernt, kann das Schreiben als Vordruck für Arbeitsvertrags-Kündigungen jeglicher Art verwendet werden.


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Kündigung Arbeitsvertrag

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Kündigung in der Probezeit

Die Probezeit unterscheidet sich von einem festen Anstellungsverhältnis im Wesentlichen in den Kündigungsmodalitäten. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird im Arbeitsvertrag vereinbart. In der Probezeit ist es dem Arbeitgeber möglich, das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von gewöhnlich zwei Wochen zu kündigen. Die Probezeit kann höchstens 6 Monate dauern. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Eine Verkürzung der Probezeit hingehen ist völlig unproblematisch. Eine weitere Besonderheit der Kündigung in der Probezeit ist die, dass der Arbeitgeber keine Begründung abgeben muss. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 6 Sa 206/06) kann der Arbeitgeber seinem Angestellten in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

Stellen Sie sicher, dass die Kündigung dem Arbeitnehmer fristgerecht zugeht

Als Arbeitgeber, der ein Arbeitsverhältnis beenden will, sind sie in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Kündigungsschreiben beim Adressaten ankommt. Wenn der Arbeitnehmer den Erhalt der Kündigung abstreitet und auf dem Fortwirken des Anstellungsverhältnisses besteht, haben der Arbeitgeber die Pflicht, nachzuweisen, dass der Arbeitnehmer die Kündigung erhalten hat. Kann er diesen Nachweis nicht erbringen, so muss er , um das Arbeitsverhältnis rechtskräftig zu beenden, eine zweite Kündigung ausschreiben und entsprechende Kündigungsfristen einhalten.
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