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Schenkungsvertrag über ein Sparbuch
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Sehr geehrter Herr Hengstler,
eine Schenkung muss nur dann notariell beurkundet werden, wennn sie nicht durch sofortige Übergabe des Schenkungsgegenstandes vollzogen wird oder wenn es sich um ein Grundstück handelt. Bei Schenkung eines Sparbuchs muss nicht beurkundet werden und das Sparbuch muss auch nicht auf den neuen Besitzer umgeschrieben werden.
Wird der Gegenstand also sofort übergeben, ist eine Beurkundung nicht erforderlich. Unterschreiben müssen in der Regel nur der Eigentümer des Schenkungsgegenstandes und der Beschenkte. Es ist eigentlich nicht nötig, dass zusätzlich noch Zeugen unterschreiben. Allerdings können Sie selbstverständlich auch Zeugen unter dem Dokument unterschreiben lassen, falls bereits jetzt Streitigkeiten erwartet werden. Auf den Verwandschaftsgrad kommt es dabei nicht an.
Bitte beachten Sie, dass wir im Einzelfall keine Rechtsberatung erteilen, sondern lediglich überschlägige Einschätzungen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen. Für eine konkrete Rechtsberatung in Ihrem persönlichen Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Wichtig: Erfolgt die Übergabe des Sparbuchs nicht sofort, so handelt es sich um ein Schenkungsversprechen. Der Vertrag ist dann notariell zu beurkunden. Punkte, die Sie mit diesem speziellen Sparbuch-Schenkungsvertrag zuverlässig und rechtssicher regeln können:
• Vertragszweck • Vertragsgegenstand • Vollzug der Schenkung • Schenkungsauflage • Widerruf wegen groben Undanks • Haftung • Geltung des deutschen Schenkungsrechts
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