Nachgefragt!
Das große Vorsorge-Paket
Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.
Sehr geehrter Herr Schlauderer,
1. Frage:
Es ist möglich mehrere Bevollmächtigte zu benennen. In diesem Fall müssten Sie aber unbedingt entscheiden, ob die Bevollmächtigten nach Außen hin zusammen bestimmen müssen oder ob sie einzelvertretungsberechtigt sein sollen. Kommt es dann aber über einzelne Fragen dennoch zum Streit zwischen den Bevollmächtigten, dann wird in der Regel ein Betreuer von Außen bestimmt, was man ja eigentlich verhindern wollte. Deshalb empfehlen wir nur eine Person zu bevollmächtigen, die ihrerseits aber Untervollmachten erteilen kann.
Das hat den Vorteil, dass die Entscheidungsbefungnis für Ärzte und andere Außenstehende ganz klar geregelt ist und Streit über einzelne Fragen vermieden wird.
2.Frage:
Mithilfe der Vorsorgevollmacht verhindern Sie eine gerichtlich angeordnete Betreuung. Die Betreuungsverfügung gilt daher nur für den Fall, dass aus nicht vorhersehbaren Gründen, dennoch ein Betreuuer bestellt wird, z.B. wenn der Vorsorgebevollmächtigte nicht erreichbar ist oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist die Vollmacht ausüben.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Kann ich die PDF-Vorlagen jeweils 2 x ausfüllen (2 Personen), oder geht das nur auf eine Person bezogen.
Rainer Hartkemper
Hallo Hartkemper,
Sie können für jeden Bevollmächtigen die Vollmacht gesondert ausfüllen, sofern Sie nicht explizit wollen, dass die Bevollmächtigten nur beide zusammen entscheiden dürfen.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Diese Frage beantworten
Hallo Orlowski,
ein Testament muss nicht beim Notar erstellt werden. Wenn Sie ein privatschriftliches Testament aufsetzen, müssen Sie lediglich beachten, dass es komplett eigenhändig (handschriftlich) verfasst und unterschrieben ist und mit Ort und Datum versehen wurde. Bei einem Notar entstehen für die Errichtung des Testaments Gebühren, deren Höhe sich nach dem Wert des Nachlasses richtet.
Falls Sie nicht sicher sind, welche Form des Testaments in Ihrem Fall die günstigste ist bzw. welche Regelung Sie wählen müssen, um die gewünschte Erbfolge zu erreichen, ist eine rechtliche Beratung im Vorfeld empfehlenswert. Wir bieten hierzu umfangreiche Ratgeber an. Ansonsten können Sie eine unserer vielen Vorlagen für Standard-Testamente wählen und damit Ihr privatschriftliches Testament erstellen. Falls Sie ein Testament verfassen wollen, was von den üblichen Standards abweicht, sollten Sie besser einen Notar aufsuchen.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Diese Frage beantworten
Sehr geehrte Frau Botzet,
Sie können die Vorlage auch auf einem Mac bearbeiten, sofern Sie die entsprechenden Office Programme zum Öffnen von Word und PDF auf dem Rechner haben.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Diese Frage beantworten
Hallo Herr Vogler,
Sie können sich beim für Ihr Bundesland zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte erkundigen. Die Adressen und Kontaktdaten finden Sie bei Eingabe dieses Stickworts im Internet. Hier erhalten Sie Richtwerte. Ein individuelles Gutachten eines Sachverständigen kann genauere Ergebnisse liefern.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Diese Frage beantworten
Hallo,
in dem Paket ist eine Checkliste enthalten, wie mit der Patientenverfügung zu verfahren ist.
Wenn Sie eine Registrierung der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung wünschen, dann können Sie dies über die Internetseite der Bundesnotarkammer (http://www.vorsorgeregister.de) tun. Sie geben an, wo sich die Verfügung befindet, wer bevollmächtigt wird und zu benachrichtigen ist. Falls im Ernstfall Ihre Verfügung wirklich nicht gefunden wird, kann das Gericht hier Ihre Daten abfragen. Sie müssen Ihre Verfügungen dazu nicht hinterlegen, sondern nur an einem sicheren Ort aufbewahren. Insofern können Sie auch unsere ausgefüllten Muster über die Bundesnotarkammer registrieren lassen, gegen eine kleine Gebühr. Alle Details hierzu finden Sie auf der oben bezeichneten Internetseite.
Anders sieht es aus, wenn Sie das Dokument selbst bei einem Notar hinterlegen wollen. Auch das ist möglich. Über die Kosten und Konditionen können wir Ihnen allerdings keine Auskunft geben. Bitte erkundigen Sie sich dazu direkt bei einem Notar.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Diese Frage beantworten
Sehr geehrter Herr Dahms,
grundsätzlich bedürfen Vollmachten keiner bestimmten Form. Etwas anderes gilt, wenn sie für Rechtsgeschäfte verwendet werden, die formbedürftig sind und von einem Notar beurkundet werden müssen, beispielsweise Grundstückskaufverträge. In diesem Paket erhalten Sie eine Vorsorgevollmacht, die grundsätzlich für alle Bereiche konzipiert ist. Sie können die Muster-Vollmacht selbst ausgestalten und entscheiden, wofür sie gelten soll. Ggf. brauchen Sie dann also einen Notar. Auch Banken haben häufig besondere Formvorschriften, hier sollten Sie sich im Zweifel im Vorfeld erkundigen.
Wenn es um die ärztliche Behandlung geht, muss in der Regel kein Notar hinzugezogen werden. Eine einfach Unterschrift mit Datum genügt. Etwas anderes kann aber gelten, wenn der Vollmachtgeber bereits in einem Zustand ist, der an der Geschäftsfähigkeit Zweifeln lässt. Dann sollten Sie immer zu einem Notar gehen, der die Geschäftsfähigkeit bescheinigt. So vermeiden Sie Streit darüber.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Diese Frage beantworten
Sehr geehrte Frau Deutsch,
Dokumente für den Gebrauch in Österreich finden Sie auf unserem östereichischen Portal formblitz.at.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Diese Frage beantworten
Das große Vorsorge-Paket beinhaltet:
Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten:
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht für den Gesundheitsbereich
- Vorsorgevollmacht für den Vermögensbereich
- Organspendeausweis
- Organverfügung (auch zum Widerspruch gegen Organentnahme geeignet)
- Betreuungsverfügung
- Bestattungsverfügung
- Sorgerechtsverfügung für Alleinerziehende
- Sorgerechtsverfügung beider Elternteile
Vollmachten:
- Bankvollmacht
- Generalvollmacht
- Postvollmacht
Testamente:
- Einfaches Testament
- Einzeltestament mit Auflagen
- Berliner Testament (Einheitslösung)
- Berliner Testament (Trennungslösung)
Ratgeber und weitere nützliche Vorlagen:
- Ratgeber zur Patientenverfügung
- Checkliste Patientenverfügung
- Notfallkarte
Welche Dokumente benötige ich zur umfassenden Vorsorge für den Notfall?
Leider treffen Schicksalschläge uns plötzlich und unerwartet. Dennoch wird man gerade als junger Mensch oft belächelt, wenn man für den Fall eines Unfalls oder einer schweren Krankheit bezeiten vorsorgen will. Auch herrscht vielfach Unsicherheit darüber, welche Dokumente erforderlich sind, um Angehörige wirksam zu bevollmächtigen in Gesundheits- und Vermögensfragen wichtige Entscheidungen zu treffen, wenn man selber dazu nicht mehr in der Lage ist. Hier kommt es natürlich in erster Linie auf die individuelle Situation an. Gibt es eine Person, beispielsweise den Ehepartner, die alles für Sie regeln kann? Oder möchten Sie einen finanziell versierten Verwandten mit Ihren Bankgeschäften betrauen, während eine andere Person über Ihre Gesundheitsangelegenheiten wacht? Die Vollmachten auf unterschiedliche Personen zu verteilen hat seine Vorteile, birgt allerdings auch das Risiko, dass es zum Streit unter den Bevollmächtigten kommt. In jedem Fall sollten Sie auch eine Patientenverfügung verfassen, an der sich der Gesundheitsbevollmächtigte orientieren kann. Auch wenn Sie mit diesem ggf. vorher besprochen haben, dass Sie bestimmte lebenserhaltende Maßnahmen ableben, so fällt es Ihrer Vertrauensperson doch schwer einen schwerwiegenden Schritt, wie die Einstellung der künstlichen Ernährung, zu veranlassen. Ist Ihr Patientenwille schriftlich fixiert und wurde die Patientenverfügung vom Arzt bestätigt, dann können und müssen Ärzte und Bevollmächtigte Ihre Entscheidung akzeptieren und durchsetzen.
Auch das Testament als letzter Wille gehört in den Bereich der Vorsorge-Dokumente. Stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass nach Ihren Wünschen aufgeteilt wird. Besonders von Eheleuten mit Kindern wird häufig gewünscht, dass der längerlebende Partner bis zu seinem Tode in seinem gewohnten Umfeld verbleiben darf und der Vermögens- und Grundbesitz nicht zum Zwecke der Erbauseinandersetzung aufgeteilt werden muss.
Am PC ausfüllen mit wenigen Klicks!
Diese FORMBLITZ-Vorlage kann bequem am Computer ausgefüllt und gespeichert werden.
Ausfüllfunktion im Formular "Das große Vorsorge-Paket" (ZIP)
Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen!
Diese FORMBLITZ-Vorlage enthält Hilfetexte und Erläuterungen.
Hilfefunktion im Formular "Das große Vorsorge-Paket" (ZIP)