Nachgefragt!
Erfolgreich Immobilien vermitteln
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Sehr geehrter Herr Markau,
das Makler-Paket ist ausschließlich als Download erhältlich. Sie können jedoch per Vorkasse bezahlen. Sie erhalten den Link zum Download dann erst, wenn das Geld auf unserem Konto eingegangen ist. Einfach als Bezahlart "Vorkasse" auswählen.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Sehr geehrter Herr Iankes,
das Makler-Paket enthält Dokumente in den Dateiformaten PDF, Excel und Word. Sofern sich auf Ihrem Mac die entsprechenden Programme zum Bearbeiten dieser Dateien befinden, können Sie das Paket also uneingeschränkt auch mit dem Mac bearbeiten.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Sehr geehrte Frau John,
es handelt sich bei dem Produkt nicht um eine Software, sondern um ein gezipptes Paket mit Formular-Vorlagen. Sie erhalten die Dokumente in Word (zum individuellen editieren) und als PDF (zum Ausfüllen an den vorgesehenen Stellen). Alle Dokumente können Sie sowohl auf dem Max als auch auf dem PC problemlos bearbeiten und natürlich immer wieder verwenden.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Guten Tag!
ist Platz zum Einfügen von dauerhaften Logi und Bankverbindungsdaten auf den Formularen möglich? Danke.
holzmann
Hallo,
auf den Musterbriefen ist eine Vorgabe für die Bankverbindung etc. vorgesehen. Auch die Verträge enthalten die Möglichkeit zu Eingabe einer Kontoverbindung.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Hallo Herr Grosser,
die Unterlagen im Makler-Paket sind unten aufgeführt. Einfach auf der Seite etwas nach unten scrollen.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Das Makler-Paket beinhaltet:
Aufträge, Provisionsvereinbarungen und Verträge:
- Provisionsvereinbarung mit Käufer
- Provisionsvereinbarung mit Verkäufer
- Makleralleinauftrag mit Suchauftrag für Käufer
- Makleralleinauftrag mit Suchauftrag für Objekt
- Maklervertrag mit Suchauftrag für Käufer
- Maklervertrag mit Suchauftrag für Objekt
- Qualifizierter Makleralleinauftrag mit Suchauftrag für Käufer
- Qualifizierter Makleralleinauftrag mit Suchauftrag für Objekt
- Untermaklervertrag
- Standortanalyse
Das brauchen Sie auch für Ihre Maklertätigkeit:
- Mietvertrag
- Gewerbemietvertrag
- Grundstückskaufvertrag (bebautes Grundstück)
- Selbstauskunft für Mieter
- Schufauskunft
- Vier Exposé-Vorlagen (Mietwohnung, Villa, Haus und Gewerbe)
- Formular: Stammdaten einer Wohnanlage
- Gemeinschaftsgeschäft unter Maklern mit Vereinbarung der "IVD Geschäftsgebräuche" (siehe Hinweis)
- Vollmacht für einen Makler
- Nachweisbestätigung
- Beleg für erhaltene Maklerunterlagen
- Checkliste: So präsentieren Sie richtig
- verschiedene Musterbriefe an den Notar
- Arbeitszeugnis-Paket Immobilienkaufleute
Hinweis: Es werden die jeweils geltenden Geschäftsgebräuche vereinbart. Diese können Sie unter www.ivd.net herunterladen
Sichere Immobilienvermittlung mit einem Makler
Typische Aufgaben eines Immobilienmaklers sind die Vermittlung, Vermietung und Verwaltung von Mieteinheiten und unbebauten Grundstücken. Sowohl privat als auch gewerblich zu nutzende Objekte können dabei von einem Makler betreut werden. Den Beruf des Immobilienmaklers darf nur ausüben, wer eine spezielle Zulassung hat. Das garantiert eine hohe Qualität in der Beratung und schützt Anbieter und Interessenten vor unseriösen Vermittlern. Vom Auftrag bis zur Unterzeichnung eines Mietvertrages - der Makler übernimmt die Suche nach einer geeigneten Immobilie und begleitet seine Kunden, bis sie mit einer Unterschrift das Zustandekommen eines Vertrages besiegelt haben.
Maklerprovision
Zwar können Makler sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter beauftragt werden, doch in Deutschland ist es meist so, dass Makler vom Vermieter beauftragt und vom Mieter bezahlt werden. Der per Maklervertrag vereinbarte Auftrag lautet, dass der Makler einen Abschluss (Vermittlungsmakler) oder eine Gelegenheit zum Abschluss (Nachweismakler) vermitteln soll. Die Bemühungen des Maklers werden normalerweise nur im Erfolgsfall honoriert. Dabei trägt der Makler ein hohes Eigenrisiko, denn es kann passieren, dass seine Bemühungen letztlich nicht honoriert werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Auftraggeber sich selbst um einen Abschluss gekümmert hat. Diesem Fall lässt sich allerdings durch einen qualifizierten Alleinauftrag vorbeugen. Hier hat der Makler die größtmögliche Sicherheit, da der Auftraggeber nicht selbst tätig werden darf.
Die Provisionsvereinbarung ist wesentlicher Bestandteil des Maklervertrags. Hier wird festgelegt, in welchem Fall, wie und in welchem Umfang eine Provision gezahlt wird. Der Maklervertrag kann schriftlich (angeraten), mündlich oder durch konkludentes (schlüssiges) Verhalten geschlossen werden. Die Höhe der Maklerprovision kann grundsätzlich frei bestimmt werden. Allerdings gibt es hier übliche Marktkonditionen, an denen sich die Preise gewöhnlich orientieren. Für private Immobilienverkäufe beträgt die Provision normalerweise zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises. Für private Immobilienvermietungen liegt die Maklerprovision bei bis zu zwei Netto-Monatskaltmieten. Die Mehrwertsteuer kommt jeweils noch hinzu.
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