Nachgefragt!
Notarielles konstitutives Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung
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Sehr geehrte Frau Brandt,
Sie sollten die Kondition des Darlehens in einem privaten Darlehensvertrag festhalten. So können Sie im Streitfall beweisen, was vereinbart war. Alle wichtigen Details werden hier festgehalten, so dass das Risiko eines späteren Streites über den Vertragsinhalt minimiert wird.
Aus einem privaten Vertrag können Sie jedoch nicht unmittelbar vollstrecken (d.h. einen Gerichtsvollzieher beauftragen), wenn der Schuldner nicht bezahlt. Sie müssten den Schuldner zuerst verklagen, um einen vollstreckbaren Titel zu erhalten.
Es besteht die Möglichkeit bei einem Notar ein Schuldanerkenntnis aufzusetzen, wo sich der Schuldner im Vorfeld der Zwangsvollstreckung unterwirft. Hierfür fallen allerdings zusätzliche Notarkosten an. Der Vorteil wäre, dass im Fall des Ausbleibens der Ratenzahlung sofort vollstreckt werden kann. Sie müssen also entscheiden, ob Sie diese Mehrkosten (die von der Höhe des Darlehens abhängen) in Kauf nehmen möchten oder im Streitfall klagen möchten. Wir empfehlen Ihnen, sich individuell bei einem Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen, um die für Sie passende Lösung zu finden.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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