Mehr über das Schuldanerkenntnis
Mit einem konstitutiven Schuldanerkenntnis schaffen Sie einen neuen, selbstständigen Schuldgrund. Das bedeutet, dass die Parteien damit deutlich machen wollen, dass die darin bezeichnete Schuld besteht. Unabhängig davon, ob der ursprünglich zugrunde liegende Vertrag Bestand hat oder nicht.
Das konstituive Schuldanerkenntnis bewirkt daher eine Beweislastumkehr. Das heißt, der Schuldner muss nun beiweisen, dass gegen ihn kein Anspruch besteht. Hierdurch wird größtmögliche Klarheit hergestellt. Die Forderung kann im Urkundenprozess nach §§ 592 ff ZPO beigetrieben werden. Doch nur ein Schuldanerkenntnis mit notarieller Vollstreckungsklausel kann wie ein Titel verwendet werden.