Besuche am Arbeitsplatz sind den meisten Arbeitgebern nicht Recht. Manch Arbeitnehmer wurde daraufhin schon mit einer Abmahnung überrascht. Jetzt gilt es Ruhe zu bewahren und dieser Abmahnung gelassen entgegen zu treten. Erklären Sie schriftlich, wie es zu der bestimmten Situation kam. In unserer Vorlage für die Gegendarstellung kamen die Besucher zum Beispiel ungebeten. Sie können diese als Leitfaden für Ihre eigene Gegendarstellung nutzen und so Ihrem Chef beruhigt antworten.