Wenn Sie als Angestellter eine Abmahnung wegen ungehörigen Benehmens am Arbeitsplatz bekommen, haben Sie natürlich die Möglichkeit, zu dem Vorwurf Stellung zu beziehen. Eine einmalige Abmahnung ist zwar noch kein Kündigungsgrund, doch kann sie eine Kündigung vorbereiten. Besonders dann, wenn Sie sich durch die Abmahnung ungerecht behandelt fühlen, sollten Sie sich mit einem professionellen Widerspruch zur Wehr setzen. Mit diesem Musterbrief bekommen Sie eine juristisch und formal einwandfreie Vorlage für die Darlegung Ihres Widerspruchs.