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Räumungsklage gegen einen Mieter

Der Mietvertrag ist schon längst gekündigt, Ihr Mieter weigert sich jedoch auszuziehen? Nutzen Sie dieses Standartformular, um  Räumungsklage gegen den Mieter zu erheben. Aufgrund der Schwierigkeit Mieter freizusetzen, ist es ratsam ein vorformuliertes Werk zu nutzen, um Formfehlern vorzubeugen. Mit diesem Dokument sind Sie auf der sicheren Seite, denn es umfasst sämtliche relevanten Inhalte um Ihr Recht auch ohne Anwalt durchzusetzen. Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnort des Beklagten, also des Mieters. Achtung: Setzen Sie Ihrem Mieter vor Klageerhebung eine Räumungsfrist.


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Nachgefragt!

Räumungsklage gegen einen Mieter

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

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Wie lange dauert eine Räumungsklage?

Gruß Oliver Samulewitsch
Oliver Samulewitsch
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Hallo Herr Samulewitsch,

leider ist eine pauschale Antwort auf Ihre Frage nicht möglich. Die Dauer einer Räumungsklage (von Klageerhebung bis zur tatsächlichen Räumung) hängt zum einen von der regionalen Belastung des für Sie zuständigen Gerichts ab, zum anderen natürlich auch vom Sachverhalt. Hat der Mieter Einwände gegen die Kündigung? Dann sind unter Umständen Zeugen zu hören, was mehrere Termine erforderlich macht.

Es kann auch dadurch zu Verzögerungen kommen, dass der Mieter zum Termin nicht erscheint, gegen das Versäumnisurteil aber Einspruch einlegt. Dann wird nochmal ein Termin anberaumt. Oder er kann unter Umständen auch das Rechtsmittel der Berufung gegen ein Räumungsurteil einlegen.

All diese Faktoren sind zu berücksichtigen. Eine Räumungklage dauert in der Regel mindestens ein bis zwei Monate, kann aber auch erheblich längere Zeit beanspruchen. Sie können sich auf jeden Fall bei dem für Sie zuständigen Gericht (am Wohnort des Mieters) erkundigen, wie lange die Wartezeiten auf einen Termin durchschnittlich sind.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Weitere Informationen zur Räumungsklage

Als Vermieter müssen Sie keinen Anwalt beauftragen, um den Antrag auf Räumung beim Gericht zu stellen. Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnort des Beklagten. Beachten Sie jedoch, dass der Mieter zuvor gekündigt und zur Räumung der Wohnung aufgefordert werden muss. Als Vermieter sind Sie für den Zugang des entsprechenden Schreibens beweispflichtig. Wichtig ist, dass die Gründe für die Kündigung vollständig im Kündigungsschreiben dargestellt werden müssen. Ein Nachschieben der Gründe beim Streit um die Räumungsklage ist nicht möglich. Vor Klageerhebung muss der Mieter zwei Wochen Zeit zum Auszug bekommen. Denken Sie daran, alle Personen zu verklagen, die in der Wohnung leben, also auch Untermieter und Familienmitglieder - nicht nur den Hauptmieter!

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