Die Dauerfristverlängerung ist im Umsatzsteuergesetz geregelt. Als Unternehmer müssen Sie monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. Mit unserem Antrag können Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt eine Dauerfristverlängerung beantragen, somit verschaffen Sie sich mehr Zeit und können die Umsatzsteuer-Vorauszahlung einen weiteren Monat hinauszögern. Sie können unseren Antrag auf Dauerfristverlängerung für das Jahr 2010 einfach digital ausfüllen.
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