Wenn Sie Zinseinnahmen haben, die den Freibetrag von 801 Euro und bei Verheirateten 1.602 Euro nicht übersteigen, dann beantragen Sie mit diesem Formular ganz schnell und einfach diese Einnahmen von der Steuer freizustellen. Dieses Verfahren ist auch unter der Bezeichnung Sparerfreibetrag oder Steuerfreibetrag bekannt. Ebenfalls beantragen Sie gleichzeitig die Erstattung der Kapitalertragssteuer sowie die Vergütung von Körperschaftssteuer.