Nachgefragt!
Antrag bei der ARGE auf eine Erstausstattung (Möbel etc.)
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Diese Frage kann nur Ihr Sachbearbeiter beantworten. Es kommt da auf den Zustand und das Alter der vorhandenen Möbel an. Stellen Sie den Antrag schriftlich und fügen Sie ggf. Fotos vom jetzigen Zustand der Möbel ein, um das Amt davon zu überzeugen, dass diese nicht mehr nutzbar sind.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Hallo!
Wenn es sich um einen vom Amt genehmigten Umzug handelt, können Sie einen Antrag auf Beihilfe stellen. Formulieren Sie den Antrag formlos. Beschreiben Sie einfach Ihre jetzige Situation und bitten Sie um finanzielle Unterstützung. Da dem Amt bekannt war, dass eine Küche angeschafft werden muss, können Sie sich darauf berufen. Sicher wird Ihnen keine Neuküche gestellt. In den meissten Fällen läuft es so ab, dass Sie entweder 2-3 Angebote aus dem Internet vorlegen müssen, um zu beweisen, dass Sie das kostengünstigste gewählt haben, oder Sie bekommen eine Obergrenze für die Anschaffung genannt. Jemand wird vorbeikommen und sich anschauen, ob sie wirklich keine Küche besitzen und der Beihilfe dann zustimmen. Schlimmstenfalls erhalten Sie vom Amt ein zinsloses Darlehen. Die Raten sind gering und zu bewältigen.
Alles Gute.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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