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So schließen Sie einen Gaststättenpachtvertrag ab

Bei der Verpachtung von Gaststätten müssen zahlreiche Dinge beachtet werden: Pachgegenstand, Pachtdauer, Instandhaltung, Versicherungen, Betriebszeiten, Pachtzins und weitere Punkte müssen rechtssicher im Vertrag fixiert werden, damit es später nicht zu unangenehmen Auseinandersetzungen kommt, die eventuell sogar vor Gericht enden. Hier gilt es individuelle Vereinbarungen zu treffen, da die Vorgaben des Gesetzgebers nur sehr grob gehalten sind. Der Ratgeber klärt Sie darüber hinaus auch über die Möglichkeit auf, einen zusätzlichen Bierlieferungs- oder Darlehensvertrag abzuschließen.


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PDF, 25 Seiten, 137 KB


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