In solchen Fällen kann es erforderlich werden, dass ein rechtlicher Betreuer bestellt werden muss. Insbesondere dann, wenn kein Angehöriger erreichbar ist, der eine Vollmacht hat. Eine Betreuungsverfügung, auch Betreuungsvollmacht genannt, ist daher eine sinnvolle Ergänzung. Im Zweifel sollten Sie also Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung aufsetzen.

In einer Vorlage Betreuungsverfügung PDF oder DOC können Sie Vorgaben zur Betreuerauswahl machen.

Wer benötigt eine Betreuung?

Das Betreuungsrecht soll Personen schützen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Beispielsweise aufgrund einer körperlichen oder psychischen Krankheit oder wegen einer geistigen oder seelischen Behinderung. Das Betreuungsrecht soll jeden absichern, der auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen ist. Daraus folgt, dass Gerichte die Betreuung nicht zwingend vollumfänglich anordnen müssen. Denkbar ist auch, dass ein Betreuer nur für einzelne Lebens- und Geschäftsbereiche bestellt wird. 

Was regelt man mit einer Betreuungsverfügung?

In einer Betreuungsverfügung können Sie bereits frühzeitig für die Zukunft Ihre Wünsche für den Fall regeln, dass eine rechtliche Betreuung erforderlich werden sollte. Denn was viele nicht wissen: Im Ernstfall sind selbst die engsten Angehörigen nicht automatisch dazu berechtigt, Entscheidungen für Sie zu treffen oder Handlungen vorzunehmen.

Der Gesetzgeber hat für solche Fälle bestimmt, dass ein Gericht darüber entscheidet, wer die rechtliche Betreuung vornehmen soll. Seit den im Januar 2023 in Kraft getretenen Änderungen des Betreuungsrechts werden die Wünsche des Betreuten noch stärker berücksichtigt. Schreiben Sie in Ihre Betreuungsverfügung, welche Person Sie für den Betreuungsfall als Betreuer bestimmen möchten. Es ist auch möglich mehrere Personen für unterschiedliche Bereiche zu bestimmen. So können Sie beispielsweise einer Person Ihre Finanzangelegenheiten anvertrauen und einem anderen die gesundheitlichen Entscheidungen. Darüber hinaus können Sie natürlich auch festlegen, wen Sie keinesfalls als Betreuer wünschen.

Was bedeutet Betreuungsverfügung?

Das Wort Verfügung ist eigentlich etwas irreführend, da Sie nicht das letzte Wort über die Bestimmung des Betreuers haben. Die letzte Entscheidung über die Auswahl des Betreuers trifft immer das Betreuungsgericht. Das Amtsgericht prüft, ob die Person, die Sie in Ihrer Betreuungsverfügung bestimmt haben, zum Zeitpunkt des Betreuungsfalles geeignet ist. Doch was passiert eigentlich, wenn eine entsprechende Betreuungsverfügung nicht vorliegt oder ist die darin bestimmte Person aus Sicht des Gerichts nicht geeignet ist? Dann wird das Gericht prüfen, ob nahe Angehörige die Betreuung übernehmen können. Bei Unsicherheiten wird meist ein berufsmäßiger Betreuer bestellt, der den Betreuten vorher persönlich nicht kannte.

Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?

Die Frage einer rechtlichen Betreuung wird erst dann relevant, wenn der Betroffene vor Eintritt des Betreuungsfalles keine Person bevollmächtigt hat. Dementsprechend verhindert eine Vorsorgevollmacht in der Regel eine rechtliche Betreuung.

In unserem Beitrag “Vorsorgevollmacht – was ist zu beachten” erfahren Sie, wie Sie eine Vorsorgevollmacht aufsetzen.

Sofern Sie eine korrekte Vorsorgevollmacht errichtet haben, empfiehlt es sich dennoch ergänzend eine Betreuungsverfügung zu verfassen. Diese käme nur dann zum Zuge, wenn bei der Vorsorgevollmacht Schwierigkeiten auftauchen. So ist beispielsweise denkbar, dass in der Vorsorgevollmacht einige Lebensbereiche vergessen wurden. Oder die Vorsorgevollmacht ist aus anderen Gründen nicht wirksam.

Bevollmächtigen benennen

Sie können dann in der Verfügung Ihren Vorsorgebevollmächtigten als Betreuer benennen. Darüber hinaus sollten Sie auch den Fall regeln, dass der Bevollmächtigte selbst nicht dazu in der Lage sein könnte, die Vollmacht auszuüben. Es besteht die Möglichkeit, jeweils einen Ersatzbevollmächtigten zu benennen bzw. eine zweite Person in die Betreuungsverfügung aufzunehmen, für den Fall, dass der eigentliche Bevollmächtigte die Aufgabe nicht übernehmen kann. Sie können in der Betreuungsverfügung Wünsche formulieren und konkrete Vorgaben zu Ihrer Betreuung machen.

Wer eignet sich als Betreuer?

Je nach Situation des zu betreuenden Patienten, verfügt das Gericht eine umfassende Betreuung oder nur die Betreuung für eingeschränkte Lebensbereiche. Die Person, die Sie in Ihrer Betreuungsverfügung bestimmen, kann also unter Umständen sehr weitreichende Entscheidungen in Ihrem Namen und für Sie treffen. Sie sollten daher sehr gut überlegen und auch im Vorfeld intern besprechen, wer die Aufgabe übernehmen soll. Informieren Sie Ihren Vertrauten über alle wichtigen finanziellen und persönlichen Angelegenheiten. Insbesondere die Entscheidung über medizinische Maßnahmen kann für den Bevollmächtigten oder Betreuer mitunter sehr schwierig und belastend sein.

Daher empfehlen wir Ihnen darüber hinaus, sich mit dem Thema Patientenverfügung auseinanderzusetzen. In einer Patientenverfügung bestimmen Sie selbst Ihren Patientenwillen. Ihr Bevollmächtigter oder Betreuer muss dann die Entscheidungen nicht mehr treffen, wird aber darüber wachen, dass Ärzte und Pflegepersonal Ihren Willen respektieren.