Die Regelung des Nachlasses ist vielen Menschen ein wichtiges Anliegen. Leider kommt es immer wieder vor, dass privat errichtete Testamente aufgrund von Form- oder Inhaltsfehlern nicht wirksam sind. Wir geben Ihnen einen Überblick, über die 5 häufigsten Fehler im Testament, die zu Nachlassstreitigkeiten führen.

Tipp: Nutzen Muster-Testamente, um die richtige Formulierung für Ihren letzten Willen zu finden.

Form wird nicht eingehalten

Wenn Sie Ihr Testament ohne Notar errichten, müssen Sie es immer komplett mit der Hand schreiben. Schreiben darf nur der Erblasser. Wenn Eheleute ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen, genügt es, wenn einer der Eheleute den Text mit der Hand schreibt. Doch es müssen immer beide Eheleute unterzeichnen.

Wichtig: Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht schreiben können, müssen Sie einen Notar aufsuchen. Ein Testament, dass einem Dritten diktiert wird, ist in der Regel unwirksam. Die Ausnahme bilden Nottestamente.

Erbe und Vermächtnis wird verwechselt

Viele Menschen haben ganz bestimmte Vorstellungen davon, wie Sie ihren Nachlass aufteilen wollen. Das führt leider oft zu ungenauen Formulierungen im Testament. Vermeiden Sie solche Fehler im Testament. Stellen Sie sicher, dass Sie klar zwischen “vererben” und “vermachen” trennen. Wenn Sie beispielsweise ein Schmuckstück einer Nachbarin zukommen lassen möchten, dann sollten Sie diese Verfügung als Vermächtnis genau kennzeichnen. Die Nachbarin hat dann zwar einen Anspruch auf Herausgabe des Schmuckstücks (falls dieses sich bei Eintritt des Erbfalls noch im Eigentum des Erblassers befand). Sie wird aber nicht Teil der Erbengemeinschaft und ist nicht verfügungsberechtigt. Mehr zum Thema Vererben und Vermachen lesen Sie in unserem Ratgeber.

Es existieren mehrere Testamente

Der Gesetzgeber regelt klar, was gelten soll, wenn man mehrere Testamente eines Erblassers auffindet: Es gilt immer das zuletzt aufgesetzte Testament. Leider ist es teilweise nicht möglich, genau zu bestimmen, welche Verfügung nun tatsächlich die letzte war. Etwa wenn der Erblasser das Datum nicht aufgeschrieben hat. Tragen Sie daher immer das aktuelle Datum ein, um solche Zweifel aus dem Weg zu räumen. Ein Testament ohne Datum kann zwar dennoch wirksam sein. Wenn mehrere Schriftstücke auftauchen, kann es sich aber als entscheidender Fehler im Testament erweisen. Vorsorglich sollten Sie alle früheren Testamente vernichten oder widerrufen, sobald Sie Ihren letzten Willen ändern. Beachten Sie die Besonderheiten zum Widerruf von gemeinschaftlichen Testamenten.

Der Wohnsitz wird ins Ausland verlegt

Wer in Deutschland ein Testament errichtet hat und später dann ins Ausland zieht, sollte prüfen, ob seine Verfügung noch den aktuellen Vorgaben entspricht. Ein Erbfall im Ausland kann in den unterschiedlichsten Konstellationen zu Schwierigkeiten führen. Wenn Sie dauerhaft nicht in Deutschland wohnen, aber deutscher Staatsangehöriger sind, sollten Sie ausdrücklich in das Testament reinschreiben, welche Rechtsordnung im Erbfall gelten soll. Mit einer entsprechenden Rechtswahlklausel stellen Sie sicher, dass es über die Auslegung Ihres Willens keinen Zweifel gibt.

Die Wünsche zur Bestattung werden im Testament festgehalten

Halten Sie sich vor Augen, dass das Testament unter Umständen erst gefunden oder eröffnet wird, wenn die Beerdigungsfragen bereits geregelt sind. Wenn Sie besondere Wünsche bezüglich der Bestattung haben, sollten Sie sich daher eine gesonderte Bestattungsverfügung aufsetzen. Informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, wo diese aufbewahrt wird oder übergeben Sie das Dokument zu Lebzeiten Ihrem Vorsorgebevollmächtigten.