Unter der so genannten Homeoffice-Pauschale versteht man das Recht des Arbeitnehmers und des Selbstständigen, das Homeoffice pauschal geltend zu machen. Dies gilt unabhängig vom Vorliegen eines separaten Arbeitszimmers für die häusliche Arbeitstätigkeit. Eingeführt wurde die Pauschale 2020. Lesen Sie hier, welche Änderungen ab dem Steuerjahr 2023 gelten.

Egal, ob Sie Steuerformulare oder eine Steuersoftware nutzen, können Sie mit der Homeoffice-Pauschale Steuern sparen.

Wo kann ich die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung eintragen?

Geben Sie die Homeoffice-Pauschale innerhalb der Werbungskosten in der Steuererklärung an. Unter Werbungskosten versteht man alle Kosten, die dem Arbeitnehmer für Ausgaben im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit anfallen. So Arbeitskleidung, Büromaterial, Weiterbildungen oder andere tätigkeitsbezogene Ausgaben. Werbungskosten können Sie in Höhe von bis zu 1.230,00 Euro jährlich (Stand: 1/2024) pauschal geltend machen. 

Wer profitiert von der Homeoffice-Pauschale

Die Pauschale lohnt sich in der Regel für Arbeitnehmer, die kein eigenes Arbeitszimmer in der Wohnung haben und deren gesamte Werbekosten über der allgemeinen Werbekostenpauschale liegen. Zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale können Sie Kosten für Ihre Arbeitsmittel (z.B. PC, Drucker, Schreibtisch) und zu Hause anfallende Telefon- und Internetkosten als Werbungskosten abziehen können, letztere ohne Nachweis in Höhe von bis zu 20%. Allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber diese nicht übernimmt. Kann man Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale gleichzeitig absetzen? Nein, das ist nicht möglich. Aber, wer ein Arbeitszimmer hat, kann sich in der Regel mehr Geld von Steuer zurückholen, als über die Pauschale.

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale für 2023?

Die Homeoffice-Pauschale wird für das Steuerjahr 2023 auf sechs Euro pro Tag angehoben und kann für bis zu 210 Tage in Anspruch genommen werden. Insgesamt können Sie ab dem Steuerjahr 2023 also 1.260 Euro pauschal absetzen. Die ursprünglich pandemiebedingt vorübergehend eingeführte Homeoffice-Pauschale ist übrigens ab 2023 dauerhaft Bestandteil der Steuererklärung. Im Zuge der Entfristung wurde am 30.11.2022 auch der maximale steuerliche Abzug hochgesetzt. 

Was bedeutet gesamte betriebliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Homeoffice-Pauschale?

Gesamte betriebliche Tätigkeit bedeutet in dem Zusammenhang, dass der Arbeitnehmer an den relevanten Homeoffice-Tagen ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet hat. Teilweises zu Hause bleiben gilt also nicht. Waren Sie also beispielsweise vormittags zuhause und nachmittags im Büro, können Sie diesen Tag nicht als Homeoffice verbuchen.

Steuererklärung bis Steuerjahr 2022: Begrenzung der Homeoffice-Pauschale auf 600,00 Euro im Jahr

Die steuerliche Pauschale ist für die Steuerjahre 2020, 2021 und 2022 auf jährlich 120 Tage begrenzt, beträgt also maximal 600,00 Euro im Jahr. Wer darüber hinaus wegen Corona zu Hause bleibt und kein eigenes Arbeitszimmer hat, kann sich dies nach aktueller Gesetzeslage nicht mehr anrechnen lassen. 

Welche Nachweise brauche ich für die Homeoffice-Pauschale?

Um die „Homeoffice-Pauschale“ geltend zu machen bedarf es keiner besonderen Nachweise, sondern zu belegen ist nur die Tatsache, dass überhaupt im Homeoffice gearbeitet wurde. Es genügt eine Arbeitsvertrag aus dem sich das Homeoffice ergibt bzw. eine Änderungsvereinbarung Homeoffice. Wer diese Unterlagen nicht hat, sollte sich eine Bestätigung vom Arbeitgeber einholen, aus der sich die Anzahl der Homoffice-Tage ergibt. In der Arbeitgeberbescheinigung Homeoffice sollte also stehen, in welchem Umfang Sie von zuhause aus gearbeitet haben. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das zuständige Finanzamt im Einzelfall entsprechende Nachweise einfordert. 

Die Pauschale kann ab dem Steuerjahr 2020 geltend gemacht werden, dem ersten Pandemiejahr.

Homeoffice- und Pendlerpauschale

Selbstverständlich schließen sich Homeoffice- und Pendlerpauschale gegenseitig aus. Die Kosten des Homeoffices können nur geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer nicht im Büro oder beim Kunden ist und daher auch keine Kosten dafür auf sich nimmt. Dies ist indes auf die jeweiligen Tage, in denen das eine oder das andere zutrifft, zu berechnen.