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Website-Erstellungsvertrag

Werkvertrag zwischen Webdesigner und Auftraggeber (B2B)

Jetzt als Webdesigner genaue Auftragsbeschreibung festlegen!
Regelt Arbeitsschritte, Pflichtenheft, Zahlungsraten und mehr
Ausfüllbare Vorlage zum Download

Ein Website-Designer sollte seine Leistungen schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbaren. So haben beide Vertragsseiten eine solide Grundlage, um genau kalkulieren zu können. Zahlungsmodalitäten und Fertigstellungstermine werden mit Hilfe dieses Musters rechtsverbimdlich vereinbart. Entscheiden Sie, in welcher Form die Vergütung erfolgen soll und welche Arbeitsschritte wann abzuschließen sind. Besonders wichtig: Regeln Sie Urheberrechte und Haftungsfragen, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Muster für den Erstellungsvertrag einer Website hier herunterladen und Projekt auf eine rechtssichere Basis stellen.

Anzahl Seiten: 7 (PDF) / 6 (Word) GTIN: 4255696934801
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Inhalt: Website-Erstellungsvertrag

  1. Vertragsgegenstand
  2. Pflichten des Anbieters
  3. Mitwirkungspflichten des Kunden
  4. Abnahme
  5. Vergütung
  6. Zahlungsmodalitäten
  7. Urheberrechte und Verwertungsrechte
  8. Gewährleistung und Haftung
  9. Fertigstellung der Website
  10. Kündigung
  11. Schlussbestimmungen

Was muss beim Auftrag zur Erstellung einer Internetseite beachtet werden?

Es gibt kaum eine Institution oder Firma, die nicht über eine Website verfügt. Die Homepage ist die interaktive Präsentationsmöglichkeit der Informationen, Services und Produkte einer Organisation oder eines Unternehmens. Internetseiten "Marke Eigenbau" sind heute eher die große Ausnahme, zu komplex und vielfältig sind die technischen Möglichkeiten. Professionelle Websites sind daher zumeist von Spezialisten erstellt. Nur Web-Entwickler kennen die neuesten Entwicklungen und Anwendungen, die eine Seite attraktiv machen und den Nutzer zum regelmäßigen Besuch animieren. Auch wenn das Expertenwissen auf Seiten der Programmier ist, muss der Kunde wissen, welche Funktionen und Bestandteile seine Internetpräsenz haben sollte. Bevor ein Auftrag zustande kommt, sei es dem Auftraggeber empfohlen, sich etwas Wissen zur Erstellung von Webseiten anzueignen. Es ist hilfreich zu wissen, was ein Framekonzept beinhaltet, was mit Link-Verzeichnis gemeint ist oder für welche Browser die Seite optimiert werden soll.

Detailliert geregelt sind diese Dinge im Website-Erstellungsvertrag. Gegenstand des Vertrages sind Details zum Entwurf, zur Gestaltung und der programmtechnischen Umsetzung einer Seite. Geregelt wird, welche Bilder, Grafiken, Animationen und textlichen Elemente Teil der Seite sind. Wichtig ist auch eine Bestimmung, welche Text- und Grafikdateien der Auftraggeber zuliefern muss. In einen solchen Vertrag sind, wie in jeder anderen vertraglichen Vereinbarung auch, zudem Fragen der Vergütung des Auftragnehmers, der Fertigstellung oder der Gewährleistung festgelegt.

Diese Punkte werden in einem Website-Erstellungsvertrag geregelt

Wer Websites erstellt, der weiß genau, wie schwierig es sein kann, den Kunden zufrieden zu stellen. Dieses Muster für einen Vertrag bietet Ihnen Lösungsvorschläge für eventuell entstehende Probleme. Mit diesem Vertrag können Sie genau vereinbaren, welche Mitwirkungspflichten Ihr Kunde hat und in welchen Etappen Sie jeweils Rücksprache halten müssen, um über den aktuellen Stand zu informieren und eventuelle Änderungen zu besprechen. Auch regeln Sie einzelne Punkte zum Entwurf, zur Gestaltung und zur Umsetzung der Website. Wichtig ist dabei vor allem die Frage nach Bildern, Grafiken, Animationen und dem Text, der auf der Website erscheinen soll. Regeln Sie, welche Elemente der Kunde liefert und für welche Inhalte Sie verantwortlich sind. Im Vertrag werden die Wünsche des Kunden und die Funktionen, die auf der fertigen Website realisiert sein sollen, aufgeführt. Auf diese Weise gehen Sie sicher, dass Sie die Website nicht an den Wünschen des Kunden vorbei bauen. Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Erstellung von Websites ist die Frage des Urheberrechts. Mit der entsprechenden Klausel in einem Vertrag sichern Sie sich und Ihren Kunden der aktuellen Rechtslage entsprechend ab.



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