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Experten empfehlen, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung mit einer Patientenverfügung zu ergänzen.
Immer mehr Bürger legen Ihre Behandlungswünsche in einer Patientenverfügung fest. Diese Verfügung ist verbindlich – für Ärzte und auch für Ihren Bevollmächtigten! Falls Sie also eine Patientenverfügung verfasst haben, besteht (in medizinischer Hinsicht) die Hauptaufgabe des Bevollmächtigten darin, im Krankenhaus die Einhaltung Ihrer Vorgaben zu überwachen. Auch in Fällen, in denen beispielsweise neue medizinische Behandlungsmethoden seit Erstellung Ihrer Patientenverfügung eingeführt wurden, kann es auf die Entscheidung Ihres Vorsorgebevollmächtigten ankommen, der sicherstellt, dass Ihr Wille durchgesetzt wird. Ergänzen Sie Ihre Patientenverfügung daher immer durch eine Vorsorgevollmacht.