Wer eine innige Beziehung zu seinem Haustier pflegt, kann bei der Gestaltung des Testaments bestimmen, dass sich nach dem eigenen Ableben ein Erbe um das Tier kümmert. Das Tier selbst darf nach deutschem Recht nicht erben. Legen Sie mit diesem Testament unmissverständlich fest, welche Auflagen für den Erben gelten sollen. Beispieltext per Hand abschreiben, signieren und fertig ist das Testament!