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Postvollmacht

Vollmacht zum Empfang bzw. der Abholung von Paketen etc.

Erteilen Sie eine wirksame Postvollmacht!
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Eine Postvollmacht ermächtigt eine Person zum Empfang bzw. der Abholung von Paketen, Päckchen und Einschreibesendungen. Sobald der vollständige Name von Vollmachtgeber und Vollmachtempfänger sowie postalische Anschrift, Geburtsdatum und Personalausweisnummer angegeben sind, steht der Erledigung von Postgeschäften durch Ihren Bevollmächtigten nichts mehr im Wege. Das Muster ist so formuliert, dass es auch über den Tod hinaus wirksam ist. Diese Passage können Sie auf Wunsch auch aus der Vorlage entfernen.

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Weitere Informationen zur Postvollmacht

Mit einer Postvollmacht kann eine von Ihnen gewählte Person Ihre Post abholen. In der Vollmacht machen Sie möglichst genaue Angaben zum Bevollmächtigten, damit er von den Postbeamten zweifelsfrei anhand des Personalausweises identifiziert werden kann. Wenn Sie die Postvollmacht nicht befristen, sollten Sie darauf achten, dass Sie sich das Dokument vom Bevollmächtigten, zurückholen müssen, um dessen Wirkung zu beenden. Mit Postvollmachten ermächtigen sich Partner oder Eheleute häufig gegenseitig zur Abholung Ihrer Post. Besonders sinnvoll ist eine Vollmacht in Fällen, in denen ein Partner auf längere Sicht, etwa durch Krankheit, daran gehindert ist, sich selbst um seine Postangelegenheiten zu kümmern. 

Postzustellung mit einer Vollmacht regeln

Generell ist nur der auf einer Sendung bezeichnete Empfänger zur Entgegennahme eines Poststückes berechtigt. Erfolgt die Zustellung also durch Übergabe, so benötigt ein Dritter eine Vollmacht zur Entgegennahme der Sendung. Mithilfe einer Postvollmacht Vorlage kann daher eine Vertrauensperson bestimmt werden, der die Schriftstücke oder Paketsendungen auszuhändigen sind. Wer eine Postvollmacht ausstellt, weil er beispielsweise über einen bestimmten Zeitraum verreist ist, kann Postvollmachten zeitlich begrenzen. Man kann aber auch dauerhaft verfügen, dass ein anderer in Postangelegenheiten berechtigt ist. Auch eine gegenseitige Postvollmacht ist möglich. Der Vollmachtgeber darf die Postvollmacht jederzeit widerrufen. Der Bevollmächtigte muss die erhaltene Postvollmacht dann an ihn herausgeben. Ehegatten und andere Angehörige sind in der Regel zur Entgegennahme der Post befugt, sofern sie im gleichen Haushalt wohnen. Als sogenannte Ersatzempfänger müssen sie in der Regel keine besondere Vollmacht vorlegen. Auch an Nachbarn kann eine Sendung ausgehändigt werden, sofern man davon ausgehen kann, dass dies im Interesse des eigentlichen Empfängers ist. Aber: Geht es um Einschreiben, Nachnahme und Sendungen mit dem Zusatz eigenhändig, darf nicht an den Ersatzempfänger ausgeliefert werden. In einem Postvollmacht Muster kann genau spezifiziert werden, in welchem Umfang der Bevollmächtigte berechtigt ist. Hier dürfen nur Inhaber mit einer entsprechend formulierten Postvollmacht die Sendung annehmen.

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