Für die Einhaltung der Hausordnung, insbesondere der Nacht- oder Mittagsruhe tragen Mieter als auch Vermieter besondere Verantwortung. Wenn Sie regelmäßig Opfer von Ruhestörung werden, vor allem in der gesetzlichen Nachtzeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, können Sie beim Vermieter eine Mietminderung fordern. Wie Sie dies tun, zeigt Ihnen unsere Vorlage. Muster einfach herunterladen, am Rechner bearbeiten und an den Vermieter senden. Idealerweise ergänzen Sie die Beschwerde mit einem ausführlichen Lärmprotokoll.
Weitere Informationen zum Thema Ruhestörung
Bevor Sie sich beschweren, prüfen Sie inwiefern Störungen durch Kindergeschrei oder laute Musik tatsächlich Verstöße gegen die Hausordnung sind. Bis zu einem bestimmten Maß ist manche Ruhestörung hinzunehmen.
Mietminderung wegen Lärmbelästigung
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