Mietminderung Corona Gewerbe

Gewerbemieter bittet um Minderung der Miete wegen der Corona-Krise

Viele Gewerbetreibende sind durch die massiven Einschränkungen in der Corona-Krise schwer getroffen. Monatelanger Lockdown und die Einschränkung der Kundenanzahl führen - trotz staatlicher Hilfen - zu erheblichen Umsatzeinbußen. Wenn Sie als Gewerbemieter ihre Miete nicht mehr voll zahlen können, sollten Sie eine einvernehmliche Lösung mit Ihrem Vermieter suchen. Eine temporäre Reduzierung der Miete ist eine Möglichkeit. Unser Musterschreiben hilft Ihnen bei der Formulierung. Die Mietminderung wegen Corona für Gewerbe als Vorlage hier sofort zum Download!

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Gewerbemietvertrag anpassen

In Artikel 240 § 7 EGBGB ist gesetzlich festgelegt, dass die coronabedingte Schließung von Gewerbebtrieben eine Störung der Geschäftsgrundlage von Miet- und Pachtverträgen darstellen kann. Dennoch ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung kein Automatismus, durch den sich die Miete reduziert. Es muss letztlich weiterhin im Einzelfall eine Anpassung des Vertrages verhandelt werden. 



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