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Was muss der Verkäufer bei selbst gefundenen Interessenten beachten?
Bitte beachten Sie die Rechtsprechung zu Makleralleinaufträgen. Ein Alleinauftrag, der den Verkäufer verpflichtet, bei selbst gefundenen Interessenten bzw. Direktinteressenten den alleinbeauftragten Makler einzuschalten und für den Fall des Selbstverkaufs eine Provision an den Makler zu zahlen, werden in der Regel nur wirksam, wenn die Bestimmungen des Vertrages individuell ausgehandelt sind.
Bitte beachten Sie, dass einem Verbraucher bei Unterzeichnung außerhalb von Geschäftsräumen des Maklers eine Widerrufsbelehrung auszuhändigen ist. Eine passende Widerrufsbelehrung haben wir für Sie dem Maklervertrag beigefügt.