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Lärmprotokoll

Protokoll zur Dokumentation von Lärmbelästigungen

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Lärm von Nachbarn oder durch Baustellen dokumentieren
Muster geeignet zum Nachweis einer Mietminderung
Lärmprotokoll als Tabelle downloaden & Belästigungen festhalten

Sie wollen die Miete mindern, weil Nachbarn oder Bauarbeiter Ihre Ruhe stören? In diesem Fall empfiehlt es sich, ein Lärmprotokoll anzufertigen, aus dem detailliert hervorgeht, wann und durch wen die Lärmbelästigung stattfand. Dieses standardisierte Muster für ein Lärmprotokoll kann sowohl mit der Hand als auch am PC bzw. Mac ausgefüllt werden. Für den gerichtlichen Nachweis ist vor allem eine kontinuierliche Protokollführung über einen bestimmten Zeitraum von Nutzen. Empfehlenswert sind auch die Zeugenaussagen Dritter.

Anzahl Seiten: 2 (PDF) / 1 (xls) GTIN: 4255696948181
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Lärmprotokoll gewissenhaft führen

Da kann die Wohnung noch so schön sein - Lärm beeinträchtigt die Wohnqualität enorm. Mieter, die über einen längeren Zeitraum Belästigungen durch Lärm ertragen müssen, lernen schnell, dass der Kampf gegen unverhältnismäßig laute Mietmieter, feiernde Gäste in vermieteten Ferienwohungen oder Baulärm langwierig ist.

Ein Ausgleich für die erduldeten Störungen kann in einer Mietminderung liegen. Um diese zu begründen - notfalls vor Gericht - hat sich für die Betroffenen die Fortführung eines Lärmprotokoll bewährt. Auch wenn es eine Entscheidungen des BGH gibt, laut der die Dokumentation in einem Lärmprotokoll nicht zwingend notwendig sind: eine Tabelle zeigt, wie hoch der Druck für den Mieter ist.

Kommt es also zu dem Punkt, an dem eine gütliche Regelung des Lärmproblems nicht möglich ist, hilft nur ein Lärmprotokoll. Jeweils in der Tabelle des Lärmprokolls den Beginn der Störung vermerken sowie das Ende der Belästigung eintragen.

Entscheidung des BGH zum Thema Lärmprotokoll

In einer höchstrichterlichen Entscheidung zum Lärmprotokoll ging es um wiederholten Lärm in einem Mietshaus. Den hatten die ständig wechselnden Mieter von Ferienwohnungen eines Hauses in Berlin Mitte verursacht. Einer der belästigten Dauermieter minderte die Miete, woraufhin der Vermieter wiederum eine Räumungklage wegen ausstehender Mietzahlungen einreichte. Der Vermieter monierte vor Gericht, dass der Mieter die Belästigungen nicht lückenlos mit einem Lärmprotokoll dokumentiert hatte.

Nachdem dem Vermieter in 1. Instanz noch Recht bekam und die Räumungsklage Wirkung erlangte, befand der BGH, dass statt einem Lärmprotokoll eine exakte Beschreibung der Belästigung ausgereicht hätte.

Inhalt: Lärmprotokoll

Das Muster enthält folgende Punkte:

  • Zeitraum der Störung
  • Eigenschaft der Störung
  • Anfang und Ende der Störung
  • Quelle
  • Zeuge
  • Unterschrift

 



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