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Erbauseinandersetzungsvertrag

Vertrag zur Auseinandersetzung des Erbe einer Erbengemeinschaft

Jetzt Erbstreitigkeiten über einen Auseinandersetzungsvertrag vermeiden!
Regel Konditionen und Anteile der Erben, Vollmachten, Vermächtnislisten
Ausfüllbarer Mustervertrag zum Sofort-Download!

Antiquitäten, Schmuck oder Sparbücher - ein Erbe kann beträchtliche Werte enthalten. Je höher der Wert des Nachlasses, desto höher ist auch die Gefahr, dass es Erbstreitigkeiten gibt. Zur Vermeidung von Querelen sollten die Hinterbliebenen eine Vereinbarung aufsetzen. Diese Vorlage Erbauseinandersetzungsvertrag als PDF oder DOC zum Download bietet Ihnen eine fundierte Grundlage mit Gestaltungsspielraum. Im ersten Abschnitt haben Sie die Möglichkeit, den Nachlass aufzulisten. Die jeweiligen Anteile der Erben können präzise bestimmt und vertraglich festgehalten werden. Anschließend definiert die Vorlage nähere Einzelheiten der Vereinbarung, z.B. Vollmachten zur Abwicklung, Übergabe von bestimmten Erbgütern oder Verzichtserklärungen.

Anzahl Seiten: 10 (PDF) / 7 (Word) GTIN: 4255696947658
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Wichtige Hinweise

Gehören auch Immobilien oder Firmenanteile zum Nachlass, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Insofern ist diese Vorlage so gestaltet, dass Immobilien herausgenommen werden.

Auszug aus dem Erbauseinandersetzungsvertrag

§4 Übergabe

4.1 Die Erbengemeinschaft vereinbart, dass die Auseinandersetzung mit Wirkung zum XX.XX.XXXX erfolgen soll, dies ist auch der Verrechnungstag. Ab diesem Datum gehen alle mit dem jeweiligen Anteil am Nachlass verbundenen Rechte und Pflichten auf den Erwerber des jeweiligen Nachlassanteils über. Der jeweilige Erwerber hat ab diesem Zeitpunkt sämtliche öffentlichen Lasten, Gebühren oder sonstige Abgaben, die den ihm übertragenen Nachlassteil betreffen, selbst zu tragen. Entscheidend ist der Zugang der entsprechenden Bescheide und nicht das Ausstellungsdatum.

Jeder einzelne der Erben erklärt, dass keine unbezahlten Bescheide bezüglich der Aktiva des Nachlasses vorliegen und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, aus denen sich herleiten lässt, dass noch unerledigte Bescheide in der Welt sind, die der Erbengemeinschaft noch nicht zugegangen sind.



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