Worauf Sie beim Abschluss eines Arbeitsvertrages achten sollten
Einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer, der noch nie zuvor in Ihrem Unternehmen tätig war, sollten Sie immer unter dem Vorbehalt der Probezeit abschließen. Hier gibt Ihnen der Gesetzgeber volle 6 Monate Zeit, um herauszufinden, ob der Mitarbeiter für seinen Posten wirklich geeignet ist. Nach Ablauf der Probezeit unterliegt der Arbeitnehmer in der Regel (je nach Größe des Betriebes) dem gesetzlichen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ohne Abfindung ist dann meist nicht mehr möglich.
Die Unterscheidung zwischen gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten ist heutzutage rechtlich nicht mehr erheblich. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird sie aber weiterhin verwendet. Inhaltlich sind die Arbeitsverträge für Angestellte meist umfassender geregelt, während bei gewerblichen Arbeitnehmer auf viele Punkte (wie Wettbewerbsverbot oder Dienstwagen) in der Regel verzichtet werden kann.
Inhalt: Arbeitsvertrag Gewerbe
- §1Tätigkeit und Beginn des Arbeitsverhältnisses
- §2 Entlohnung
- §3 Arbeitszeit
- §4 Probezeit und Kündigungsfristen
- §5 Regelung der Urlaubszeit
- §6 Arbeitsverhinderung
- §7 Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rentenfall
- §8 Polizeiliches Führungszeugnis
- §9 Bedingungen zum Arbeitsverhältnis
- §10 Sonstiges
- §11 Schlussbestimmungen
Gewerbliche Arbeitnehmer im Gegensatz zu Angestellten
Mittlerweile wurden die wesentlichen, rechtlichen Unterschiede zwischen gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten weitgehend durch das Arbeitsrecht eingeebnet. Dazu zählen frühere Ungleichheiten bei gesetzlichen Kündigungsfristen, beim Entgelt, bei den Regelungen zu Lohnfortzahlungen und der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung. Immer noch relevant ist die Unterscheidung zwischen gewerblichen und kaufmännischen Arbeitnehmern bei der Rentenversicherung. Hier sind unterschiedliche Stellen zuständig. Weitere Unterschiede sind in entsprechenden Tarifverträgen geregelt.