Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine vergleichbare öffentliche Versorgungsleistung müssen Sie in der Steuererklärung angeben, wenn es sich um sonstige Einkünfte nach § 22 EStG handelt. Übertragen Sie die Werte aus Ihrer Leistungsmitteilung in die Anlage R 2014 und schicken Sie das ausgefüllte Formular ab.
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