Künstlerverträge

Für alle Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Kunst, Litaratur und Musikbranche bieten wir hier spezielle Musterverträge. Vom Autorenvertrag über den Bookingvertrag bis zum Sponsoring-Paket – legen Sie die vertraglichen Grundlagen verbindlich fest und schützen Sie sich vor Lizenz- und Urheberstreitigkeiten.

Künstlerverträge abschließen

Wer als Künstler seine Leistungen anbietet, sollte auf einen schriftlichen Vertrag bestehen. Spezielle Muster für Künstlerverträge regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Künstler und Veranstalter oder Produzenten. Fragen des Urheberrechts, der Lizenzen oder der weiteren Nutzungsrechte können in einem Künstlervertrag auf diesem Wege im Vorfeld geklärt werden. Auch für beide Vertragspartner wichtig ist die Frage nach Entlohnung: Welches Honorar soll gezahlt werden? Da Künstler wie Musiker, Maler oder Schauspieler häufig freischaffend sind, sollte zudem die Frage der Sozialabgaben und der Versteuerung nicht aus den Augen verloren werden. Wählen Sie aus unserem Sortiment der Künstlerverträge einen Managementvertrag für Künstler, Autorenvertrag oder Lizenzvertrag, um Ihre Geschäftsbeziehung schriftlich zu regeln. Für die Musikbranche bietet Formblitz spezielle Muster und Vorlagen beispielsweise den Bandübernahmevertrag (mit Label Copy) sowie den Bookingvertrag. Wer als gestaltender Künstler oder Fotograf mit einer Agentur zusammenarbeitet, kann den Agenturvertrag für Nutzungsrechte verwenden. Sämtliche Künstlerverträge stehen in den Datei-Formaten MS Word und PDF zum Download bereit. Nutzer sollten beachten, dass es sich bei den Vertragsvorlagen lediglich um Muster handelt, die an die konkrete Situation angepasst werden müssen. Die Anpassung funktioniert schnell und unkompliziert am Bildschirm des Computers. Einfach Daten in den digitalen Vordruck eingeben und im Handumdrehen steht ein stichhaltiger Künstlervertrag.

Das Wichtigste bei der Betrachtung der Künstlerverträge ist die Abgrenzung zu Werkverträgen. Die bei FORMBLITZ erhältlichen Künstlerverträge regeln im Wesentlichen die Nutzungsrechte an einem bereits vorhandenen (Kunst-) Werk. Bei diesem Werk handelt es sich um das geistige Eigentum in ideeller oder materieller Form eines Künstlers (Urheber).
Natürlich sind Architekten, Tischler, Schreiner oder Schneider in gewisser Weise auch „Künstler“, allerdings stellen sie oftmals ein Werk nach den Vorstellungen und Ideen eines anderen her, weshalb in dieser Berufsgruppe eher der Werkvertrag Anwendung findet. Primär geht es hier also um ein Werk, das erst noch hergestellt werden muss.

Der Künstler hat also bereits sein Werk erschaffen und möchte finanziell davon profitieren, indem er anderen Nutzungsrechte einräumt gegen Bezahlung. Hierfür bieten sich die Künstlerverträge von FORMBLITZ an, die sich an der Art des Werkes orientieren: beispielsweise der Autorenvertrag, der Überlassungs- und Nutzungsvertrag für Wort- und Bildzeichen oder das Künstlerpaket für Musiker, die sich selbst vermarkten.

In der heutigen Zeit viraler Verbreitung und schneller Reproduzierbarkeit von Werken gleich welcher Form, stellt sich für den Künstler oftmals die Frage, wie er seine Urheberschaft beweisen kann. Im Gegensatz zu einem Erfinder, der ein Patent anmelden kann, gibt es für (Kunst-) Werke keine amtliche Registrierung. Die Urheberschaft entsteht durch den Akt der Werkschaffung. Wichtig für die Beweisführung ist daher die Unterschrift oder Signatur des Künstlers. Der Künstler, der nachweisen kann, dass das Werk mit seinem Namen (ein Kürzel, Deckname geht auch) versehen als erstes in Umlauf war, gilt als dessen Urheber, bis das Gegenteil bewiesen wird.

Unter den Begriff Künstler fallen natürlich auch die Darsteller, also die Musiker, Sänger, Schauspieler, Kabarettisten, etc., für deren Auftritte FORMBLITZ den Künstlervertrag zwischen Künstler und Veranstalter bereitstellt. Für DJ`s, Bands und Combos empfiehlt sich der Bookingvertrag, der neben den Pflichten des Künstlers/Veranstalters auch die Bereitstellung des technischen Equipments regelt sowie die Fragen zu GEMA- und GVL-Gebühren. Ausgewählte Vereinbarungen stellt FORMBLITZ als kostenlose Vertragsmuster zum Download bereit.

Der Künstlervertrag ist aber nicht nur ein Regelwerk für Nutzungsrechte oder die Geschäftsbeziehung zwischen Künstler und Veranstalter. Es gibt auch Künstlerverträge, die sich inhaltlich auf die Vermarktung des Künstlers fokussieren, wie beispielsweise den Künstlermanagementvertrag oder den Sponsoringvertrag.

Wie immer bietet FORMBLITZ die beliebtesten Künstlerverträge auch als Sammlung in einem Paket an. Das große Sponsoring-Paket, das große Künstler-Paket, das Künstler-Paket für Musiker, Produzenten und Musikmanager, das Künstler-Paket für Filmproduktionen oder das große Verlags-Paket beinhalten jeweils alle relevanten Künstlerverträge mit branchenüblichen Formulierungen und Abmachungen.

Abschließend sei noch gesagt, dass auch Menschen, die aus ihrem künstlerischen Hobby einen Nebenerwerb gemacht haben, einen Künstlervertrag abschließen sollten, sobald sie geschäftliche Beziehungen zu anderen eingehen, da im Streitfall das Erinnerungsvermögen an mündliche Absprachen erheblich beeinträchtigt ist.