Aufträge

Hier finden Sie Vorlagen für Aufträge aller Art: Von der Website-Erstellung über die Vermittlung von Personal bis hin zum Vermarktungsvertrag – regeln Sie Ihre Geschäfte rechtsicher und detailliert. Unsere Musterverträge sind auf die speziellen Rechtsgeschäfte passgenau zugeschnitten und müssen nur noch individuell ausgestaltet werden.

Aufträge richtig erteilen

Juristisch verstehen unter einem Auftrag ein Rechtsgeschäft, das vom Beauftragten unentgeltlich zu besorgen ist. Der Auftrag ist in § 662 ff. BGB geregelt und umfasst meist Gefälligkeitsgeschäfte. In der Umgangssprache wird der Begriff Auftrag jedoch meist für entgeltliche Geschäfte benutzt, sowohl für Lieferungen, handwerkliche Leistungen oder auch Dienstleistungen. Gerade im Bereich der Maklerverträge ist die Verwendung des Begriffs "Auftrag" gebräuchlich. Inhaltlich kann ein Auftrag unterschiedlich ausgestaltet werden und ist (je nach Gestaltung) als Werkvertrag oder Dienstvertrag oder auch als Geschäftsbesorgungsvertrag zu werten. Wichtig: Der Auftrag ist ein Vertrag, muss also vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer unterschrieben werden. Die einseitige Erteilung eines Auftrags bindet den Empfänger nicht. Anders kann es aussehen, wenn es bereits einen Rahmenvertrag gibt, der die Ausgestaltung der Auftragserteilung bereits regelt.

Vertraglich geregelt werden sollte beispielsweise, ob der Auftragnehmer dazu befugt ist Subunternehmer zu beauftragen. Besonders wichtig ist auch die Frage der Haftung. Hier kann man unter Umständen die Haftung beschränken. Dies ist jedoch in der Regel niemals für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit möglich. Wichtig ist auf im Auftrag Muster klar zu regeln, wie zu verfahren ist, wenn der Auftrag nicht wie vereinbart ausgeführt werden kann. Das Problem der Leistungsstörungen kann auf unterschiedliche Weise gelöst werden. Abhängig ist dies in der Regel von der Art der Leistung, um die es geht. So gibt es beispielsweise für die Haftung von Architekten spezielle Regelungen, für Bauleistungen kann die VOB vereinbart werden etc.