Private und geschäftliche Vollmachten für Sie

Sie benötigen eine allgemeine Vollmacht Vorlage? Egal ob Unfall, Krankheit, Reise oder Bank: Vollmachten müssen allen relevanten gesetzlichen Kriterien entsprechen, um im Fall des Falles auch wirklich gültig und wirksam zu sein. Doch was schreibe ich in einer Vollmacht und was muss in einer Vollmacht enthalten sein? Wählen Sie eine Vollmacht Vorlage aus unserem Sortiment – unsere Rechtsexperten haben für jede Lebenslage, ob geschäftlich oder privat, ein passendes Muster erstellt. Laden Sie sich noch heute Ihre FORMBLITZ Vollmacht herunter.

Kategorieübersicht Vollmachten

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Wie schreibe ich eine Vollmacht?

 

Sie benötigen eine Vollmacht für einen bestimmten Anlass oder eine Vollmacht für alles? Oder suchen Sie nach einem bestimmten Vollmacht Muster Download? Mithilfe unserer Vollmacht Vorlagen können Sie für jede Situation vorsorgen. Egal, ob es darum geht, eine Vertrauensperson mit einmaligen Besorgungen zu beauftragen oder ob Sie längerfristig eine Vollmacht erteilen wollen. Ein privates Vollmacht Muster kann von jedem per Hand ausgefüllt und unterschrieben werden. Doch Vorsicht: Eine allgemeine Vollmacht ist nach außen hin nicht beschränkt. Eine Generalvollmacht Vorlage ist eine Vollmacht für alles – bedenken Sie dies bei der Auswahl des Bevollmächtigten. Und nutzen Sie ein professionelles Muster, da hier der Umfang genau beschrieben wird. Wir von FORMBLITZ haben für Sie das passende Vollmacht Muster zum Download.

 

Nur korrekte Vollmachten erfüllen Ihren Zweck
Nur eine wirksam geschriebene und erteilte Vollmacht berechtigt Dritte dazu, Dinge für Sie zu erledigen. Doch beachten Sie dabei, dass die Form gewahrt werden muss. Wollen Sie mit der Vollmacht ein Paket abholen, genügen eine einfache Unterschrift und eine Ausweiskopie des Vollmachtgebers. Geht es dagegen um eine Grundstücksvollmacht, dann muss ein Notar eingeschaltet werden. Geht es um eine Vollmacht Vorlage für Ihre Bank, sollten Sie sich am besten direkt bei der Bank erkundigen, ob hier bestimmte Formalien einzuhalten sind, wie etwa eine Unterschriftsbeglaubigung.

 

Aufgepasst bei nicht korrekten Vollmachten
Unwirksam erteilte Vollmachten können dazu führen, dass der Bevollmächtigte das Rechtsgeschäft nicht vornehmen darf. Achtung: Geben Sie eine Vollmacht niemals unbedacht aus der Hand. Denn ein mit einer Vollmacht abgeschlossenes Geschäft müssen Sie sich so zurechnen lassen, als hätten Sie es selbst abgeschlossen. Gefahren bergen zu weit gefasste Vollmachten. Schützen Sie sich vor einem Missbrauch der Vollmacht durch zweifelhafte Personen, indem Sie Ihren Bevollmächtigten sorgfältig auswählen. In jedem Fall begrenzen Sie am besten den Umfang der Vollmacht mithilfe einer Vollmacht Vorlage, die auf Ihren Bedarf zugeschnitten ist.

Wen darf ich bevollmächtigen?
Sind Sie als Wohnungseigentümer beispielsweise im Urlaub, können Sie eine einmalige Vollmacht für Eigentümerversammlungen erteilen. Es gilt: Mindern Sie die Gefahr, dass Sie als Vollmachtgeber im Rechtsverkehr auf eine Art und Weise vertreten werden, indem Sie die Vollmacht inhaltlich oder zeitlich beschränken. Bevollmächtige Sie daher nur absolute Vertrauenspersonen, um Problemen und Rechtsstreitigkeiten im Nachhinein aus dem Weg zu gehen.

Um überhaupt jemanden bevollmächtigen zu können, muss es sich um einen Bereich handeln, der der Vertretung zugänglich ist. Bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften, wie beispielsweise einer Hochzeit, ist eine Vertretung durch eine Vollmacht zum Beispiel nicht möglich. So kann sich der Vollmachtgeber nicht von seinem besten Freund vor dem Standesamt oder in der Kirche vertreten lassen, um seiner zukünftigen Frau das Jawort zu geben. Ebenso darf niemand im Namen eines anderen dessen Testament verfassen.

Wichtig ist auch, dass sich der Vollmachtgeber über die Bedeutung der unterschiedlichen Vollmachten im Klaren ist. Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen einer Generalvollmacht, einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung oder einer Betreuungsverfügung. Die umfassendste Vollmacht ist die Generalvollmacht. Sie ermächtigt den Bevollmächtigten zu allen Handlungen, für die eine Bevollmächtigung zulässig ist. Insbesondere bei der Generalvollmacht, aber auch bei einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung sind deshalb die Bevollmächtigten sorgsam auszuwählen. Wählen Sie noch heute die für Sie passende Vollmacht in PDF-Download-Form und füllen diese bequem an Ihrem Rechner aus.

Alles, was Sie zur Vorsorgevollmacht wissen müssen
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt der Vollmachtgeber den Vollmachtnehmer in einer Notsituation alle oder bestimmte Angelegenheiten für ihn zu erledigen. Im Gegensatz zu einer Generalvollmacht kommt die Vorsorgevollmacht erst dann zum Einsatz, wenn der Vollmachtgeber selbst handlungsunfähig ist, beispielsweise durch eine Erkrankung. Daher erstreckt sich die Vorsorgevollmacht auch auf medizinische Entscheidungen, allgemein den Gesundheitsbereich. Man nennt das auch Patientenvollmacht.

Derjenige, der die Vorsorgevollmacht erteilt, erklärt für den Fall, dass er später an einer die Geschäftsfähigkeit einschränkenden Krankheit leidet, beispielsweise etwa Demenz oder Alzheimer, wen er bevollmächtigt, um in seinem Namen zu handeln und wichtige Entscheidungen zu treffen.

Die Vorsorgevollmacht oder Patientenvollmacht darf dabei nicht mit der Patientenverfügung verwechselt werden. In einer Patientenverfügung wird nicht geregelt, wer handeln soll, sondern der Vollmachtgeber erteilt direkt Anweisungen an die behandelnden Ärzte. Der Bevollmächtigte ist durch die Patientenverfügung daher beschränkt. Er muss im Sinne der durch den Bevollmächtigten erteilten Patientenverfügung entscheiden und dessen Wünsche durchsetzen.

Wenn sich die Vorsorgevollmacht nur auf medizinische Maßnahmen bezieht und darin auch geregelt ist, ob und in welchem Fall lebensverlängernde Maßnahmen ergriffen werden sollen oder eben nicht, dann spricht man von einer Patientenvollmacht. In der Regel wird die Vorsorgevollmacht aber umfassend erteilt, damit sich der Vorsorgebevollmächtigte auch um die finanziellen Angelegenheiten kümmern oder mit Behörden, Vermietern und anderen Ämtern sprechen kann.

Was kann in Vollmachten zur Betreuung geregelt werden?
Wenn der Vollmachtgeber eine Vorsorgevollmacht erteilt hat, dann wird in der Regel kein gerichtlicher Betreuer bestellt. Dennoch kann es zu Situationen kommen, in denen der Bevollmächtigte selbst seine Vollmacht nicht ausüben kann oder will.

Für solche Fälle sollte man eine Betreuungsverfügung aufsetzen. Darin kann geregelt werden, wer zum Betreuer bestellt werden soll und wer nicht, wenn ein Fall eintritt, in dem der zu Betreuende nicht mehr selbst handlungsfähig ist. Nennen Sie in jedem Fall mehrere Personen und geben Sie eine Rangfolge an, nennen Sie also Ersatzbetreuer. Das Betreuungsgericht wird dann prüfen, ob in der aktuellen Situation die genannten Betreuer geeignet sind. Dann entscheidet das Betreuungsgericht über die Betreuung und orientiert sich dabei an den Betreuungswünschen.

Der Unterschied zu den anderen Vollmachten wie der Vorsorgevollmacht oder der Patientenverfügung ergibt sich also daraus, dass die Betreuungsverfügung zwar vom Gericht berücksichtigt wird, aber der Betreuer vorher überprüft wird.

Kann man eine Vollmacht mit der Hand schreiben?
Grundsätzlich bedürfen Vollmachten keiner bestimmten Form. Sie können sogar mündlich erteilt werden. Allerdings ist es allein aufgrund der Beweisfunktion eines Schriftstücks ratsam, eine Vollmacht immer schriftlich zu erteilen. Insbesondere um dem Vollmachtgeber seine getroffenen Entscheidungen vor Augen zu führen, ist allein die Schriftform zu empfehlen. Wichtig ist, dass die Bevollmächtigten, der Umfang und auch die zeitliche Begrenzung der Vollmacht genau festgehalten werden und nicht für jede Angelegenheit eine Generalvollmacht erteilt wird. Damit kann der Vollmachtgeber etwaige Streitigkeiten über den Umfang der Vollmacht vorbeugen. Laden Sie sich noch heute unsere FORMBLITZ Vollmacht Vorlage Word oder in PDF-Form herunter.

Formale Vorschriften für bestimmte Vollmachten beachten
Von der grundsätzlichen Formfreiheit einer Vollmacht werden aber auch Ausnahmen gemacht. Diese wurden zum größten Teil von der Rechtsprechung entwickelt und sollen vor allem den Vollmachtgeber schützen. Wird eine Vorsorgevollmacht erteilt, so ist keine besondere Form zu beachten. Die Patientenverfügung hingegen muss schriftlich verfasst werden. Wird sie nicht schriftlich verfasst, führt dies aber nicht automatisch zur Unwirksamkeit. Das Gericht hört in einem solchen Fall die nahen Angehörigen oder eine sonstige Vertrauensperson, um die Wirksamkeit der Patientenverfügung zu ermitteln. Für die Betreuungsverfügung wiederum ist keine Form zwingend vorgeschrieben.

Ausgewählte Vorlagen stehen bei FORMBLITZ kostenlos zum Download zur Verfügung, dazu gehören etwa eine kostenlose Betreuungsverfügung als PDF oder eine Gratis-Patientenvollmacht. Tauchen Sie mithilfe der rechtssicheren Dokumente tiefer in die Thematik ein und machen Sie so den ersten Schritt.

Eine Besonderheit der Vollmacht ist zum Beispiel das Geschäft durch den Vertreter im Namen des Vollmachtgebers mit sich selbst. Dies nennt man ein sogenanntes Insichgeschäft im Sinne des § 181 BGB. Dies unterliegt dem Selbstkontrahierungsverbot und ist somit unwirksam. Allerdings kann der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten in der Vollmacht von dem Selbstkontrahierungsverbot befreien. Eine derartige Vollmacht muss dann von einem Notar beurkundet werden.


Was ist eine formlose Vollmacht?
Ordnet das Gesetz eine Formfreiheit bei ihrer Vollmacht an, kann eine formlose Vollmacht auch mündlich erteilt werden. Ihre Erteilung erfolgt dadurch, dass der Bevollmächtigende dies dem Bevollmächtigten oder einem Dritten gegenüber, vor dem sich der Bevollmächtigte vertreten lassen will, erklärt. Wir empfehlen Ihnen aber auch eine formlose Vollmacht auf Papier zu bringen, um zu versichern, dass der Umfang der Vollmacht ausführlich und korrekt umschrieben ist. Erteilen Sie eine formlose Vollmacht, sollten Sie nicht nur Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift unter der Vollmacht, sondern auch den Umfang der Bevollmächtigung genau umschreiben.

Wie schreibt man eine Vollmacht für Behördengänge?
Entscheiden Sie sich für die Variante Ihre Vollmacht handschriftlich anzufertigen, dann müssen Sie folgende Angaben notieren: Ihr Vor- und Nachname, Ihr Geburtsdatum und Anschrift des Vollmachtgebers und Bevollmächtigten, zuständige Behörde und die Angelegenheit. Ort, Datum und Unterschrift natürlich nicht vergessen.

Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, dann downloaden Sie unsere allgemeine Vollmacht und füllen diese ohne Probleme auf Ihrem Rechner aus. Alle benötigten Felder sind vorausgefüllt, um das Eintragen für Sie einfacher zu gestalten.