Eheverträge

Mithilfe eines Ehevertrages können Sie die gesetzlichen Regelungen zu Ihren Gunsten abwandeln. Wenn ein Partner beruflich finanzielle Risiken eingehen muss, ist eine Gütertrennung oft sinnvoll. Lebenspartner und Eheleute können vorsorglich Regelungen für den Fall einer Trennung treffen.

Eheverträge: Sichern Sie rechtzeitig ab

Obwohl diejenigen, die sich für ein gemeinsames Leben entscheiden, ihrer Zukunft gewöhnlich optimistisch entgegen blicken, sollten sie sich mit der Frage befassen, was im Scheidungsfall passiert. Wird bei der Eheschließung nichts anderes vereinbart, legt der Gesetzgeber fest, dass eine Zugewinngemeinschaft besteht. Im Falle eines deutlichen Vermögensungleichgewichts zwischen den Partnern kann ein Ehevertrag Muster Vorkehrungen für den Ernstfall treffen, die den Verhältnissen angemessen sind.

Auch bei Vermögenswerten wie Immobilien oder Unternehmensanteilen ist es häufig sinnvoll, diese vom Zugewinnausgleich auszuschließen, damit die Eheleute im Scheidungsfall nicht zur Veräußerung gezwungen sind. Neben dem Güterstand sollte ein Ehevertrag auch Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich enthalten, wobei es um den Ausgleich von Rentenanwartschaftsansprüchen geht, welche die Eheleute während der Ehe erwerben. Ein dritter Punkt, der sich im Ehevertrag regeln lässt, ist der nacheheliche Unterhalt. Andere Vereinbarungen im Ehevertrag etwa zur Gestaltung des Ehelebens sind gewöhnlich nicht rechtsverbindlich.

Für die Erstellung eines Ehevertrage ist ein Muster eine hilfreiche Basis. Dabei können die Eheleute (in spe) auf ein bezahltes Muster zurückgreifen oder eine kostenlose Vertragsvorlage downloaden.

Ein Ehevertragsmuster hält übliche Gestaltungsvarianten bereit und ermöglicht es den Eheleuten, sich über die verschiedenen Lösungen zu beraten und sich über ihre Vorstellungen einig zu werden. Aufgrund der breiten Gestaltungsräume und der weitreichenden Konsequenzen sieht der Gesetzgeber vor, dass ein Notar den Ehevertrag notariell beurkundet und die Eheleute ausführlich über ihre Entscheidung informiert.

Wie wird das Vermögen nach der Ehe aufgeteilt?

Nach einer Scheidung wird nur der gemeinsam erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen. Ermittelt wird die Differenz zwischen Anfangsvermögen und Endvermögen für jeden Ehepartner gesondert. Derjenige Ehepartner, dessen Zugewinn niedriger liegt, kann einen Ausgleich dafür beanspruchen. Doch nicht jedes Vermögen, das in der Ehezeit erworben wurde, muss in die Berechnung einbezogen werden.

Das sogenannte privilegierte Vermögen ist ausgenommen. Hierzu gehören beispielsweise Erbschaften und Schenkungen. Diese werden dem Anfangsvermögen des Erben zugerechnet und müssen nicht ausgeglichen werden. Das Anfangsvermögen kann im Übrigen auch in einem sogenannten negativen Anfangsvermögen bestehen, etwa, wenn Schulden bestanden haben.

Entsprechend kann auch das Endvermögen im Minusbereich liegen. Dennoch kann lauf § 1373 BGB der Zugewinn nicht negativ sein, muss also immer mindestens null betragen.

Gütertrennung kann sinnvoll sein

Mithilfe eines Muster Ehevertrages kann die rechtliche Regelung über den Zugewinnausgleich abgeändert werden. Welche Vereinbarungen möglich sind, zeigt ein Muster Ehevertrag mit Gütertrennung auf. Eine Gütertrennung verhindert, dass im Fall einer Scheidung ein pauschaler Ausgleich erfolgt. Ob eine Gütertrennung sinnvoll ist, sollte nach einer indivduellen Beratung geklärt werden.

Sind beide Ehepartner finanziell unabhängig wird der Wunsch nach einer Gütertrennung oft geäußert. In Ehen, in denen ein Ehepartner ein viel höheres Einkommen hat, als der andere, kann ein Ehevertrag mit Gütertrennung verhindern, dass der finanziell schlechter gestellte Partner von einer Scheidung profitiert. In jedem Fall, sollte man sich im Vorfeld beraten lassen, auch in steuerlicher Hinsicht.

Unterhalt nach der Ehe

Eine weitere Scheidungsfolge, die man mit einem Formular Ehevertrag regeln kann, ist die Frage des nachehelichen Unterhalts. Ganz wichtig: Auf den Unterhalt während der Ehe sowie den Unterhalt während der Trennungsphase darf per Ehevertrag nicht verzichtet werden. Nach der Scheidung gilt dann aber der Grundsatz der Eigenverantwortung.

Das bedeutet, dass – anders als vor der Reform des Unterhaltsrechts im Jahre 2008 – ein pauschaler Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nicht mehr besteht. Dennoch gibt es im Einzelfall Ausnahmen vom Grundsatz der Eigenverantwortung, um ehebedingte Nachteile auszugleichen. Diese können für die Ehefrau beispielsweise darin liegen, dass die Ehe jahrelang als sogenannte “Hausfrauenehe” geführt wurde. Im Rahmen eines Ehevertrages kann bereits im Vorfeld eine faire Vereinbarung getroffen werden.

Gesetzlich vorgeschrieben ist der nacheheliche Unterhalt für Zeiten, in denen ein Kind bis zum Alter von drei Jahren betreut werden muss. Im Einzelfall kann die Betreuungszeit auch länger ausfallen, wenn dies nach Berücksichtigung der Belange des Kindes erforderlich ist (siehe § 1570 BGB).

Muster Ehevertrag als Orientierungshilfe

Ein Ehevertrag muss nicht zwingend vereinbart werden, bevor die Ehe geschlossen wird. Auch während der Ehe ist ein Ehevertrag noch möglich. Oft erfolgt dies, wenn sich an der beruflichen Situation der Partner etwas ändert oder eine Ehe kinderlos bleibt. Auch im Rahmen einer Trennung, kann ein Ehevertrag noch sinnvoll sein, beispielsweise um die Scheidungsfolgen im Vorfeld zu klären.

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass ein Ehevertrag immer notariell beurkundet werden muss. Der Notar erstellt den Ehevertrag nach einer persönlichen Beratung. Die notarielle Form ergibt sich aus § 1410 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dennoch ist ein Vordruck Ehevertrag als PDF oder Word für die Eheleute hilfreich.

Denn die Ehevertrag Vorlage, die man herunterladen kann, bietet einen Überblick über die vielen unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten. So kann man sich über die Formen von Eheverträgen informieren und den persönlichen Termin beim Notar vorbereiten.