Zum Vertragsschluss gehören immer zwei übereinstimmende Willenserklärungen: das Angebot und die Annahme. Genauso ist es auch im Internet. Ob der Wille mündlich, schriftlich oder per Mausklick abgegeben wird, spielt keine Rolle. Denn Willenserklärungen gelten auch in digitaler Form.
![]()