
Ihr letzter Wille vermeidet Unmut und Streitereien unter den Erben sowie Kosten für langwierige Prozesse. Denn oft führt die gesetzliche Erbfolge nicht zu gerechten Ergebnissen. Mit einem Testament sorgen Sie dafür, dass nur die Personen von Ihrem Nachlass profitieren, zu denen Sie eine persönliche Bindung haben – unabhängig von Verwandtschaftsverhältnissen und Blutsbanden. Es gibt viele verschiedene Arten von Testamenten. Finden Sie für sich die richtige Form und sorgen Sie für die richtige Verteilung Ihres Nachlasses.
Ein Testament muss klar und präzise formuliert werden. Dabei sollten Sie den Fall im Auge behalten, dass möglicherweise weitere Erbberechtigte hinzukommen z.B. Enkelkinder. Ein nicht eindeutiges Testament kann nicht vollstreckt werden und muss von Rechtsanwälten und Richtern ausgelegt werden. Bereits dadurch kann Ihre letztwillige Verfügung komplett verdreht werden. Statt Tante Herta erbt dann plötzlich Hertha BSC. Kommen die Juristen nicht zu einer einheitlichen Auslegung, so ist Ihr Testament schlichtweg unwirksam. Was bleibt, ist die gesetzliche Erbfolge. Diese nimmt aber keine Rücksicht auf zwischenmenschliche Beziehungen, sondern richtet sich einzig und allein nach der Abstammung.
Was nach dem Tod kommt, ist nach wie vor eines der größten Rätsel unseres Daseins. Zumindest was mit den “irdischen Gütern“, also dem eigenen Vermögen passiert, kann jeder selbst entscheiden. Die so genannte Testierfreiheit wird in Artikel 14 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich garantiert. Tatsächlich gibt es aber eine Vielzahl von Einschränkungen durch den deutschen Gesetzgeber: Zunächst stellt das Bürgerliche Gesetzbuch strenge Voraussetzungen dafür auf, wie man seinen letzten Willen zu äußern hat. Und auch das Pflichtteilsrecht stellt eine erhebliche Beschränkung der Testierfreiheit dar. Dazu kommt die eigene Sprache der Rechtswissenschaften: Ein Vermächtnis ist keine Erbschaft und eine Auflage ist keine Bedingung. Um trotz der vielen gesetzlichen Regelungen wirksam testieren zu können, ist es ratsam, sich vorher gründlich über das Erbrecht zu informieren. Nur wer weiß, wer als gesetzlicher Erbe in Frage kommt, kann die gesetzliche Erbfolge zugunsten eines anderen abwandeln und ein sinnvolles Testament formulieren.
„Was soll nur aus meinem Partner werden, wenn ich einmal nicht mehr da bin?“ Stellen Sie sich diese Frage nicht nur, sondern treffen Sie Vorkehrungen für den Fall der Fälle. Um Ihren Partner wirtschaftlich abzusichern, reicht es nicht immer aus, ihn zum Alleinerben einzusetzen. Pflichtteilsansprüche naher Verwandter können dazu führen, dass er dennoch “das Tafelsilber“ veräußern muss, um alle Nachlassverbindlichkeiten zu begleichen. Durch die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft verbunden mit einer Pflichtteilsklausel können Sie dies einfach vermeiden. Und durch ein gemeinschaftliches Testament erzeugen Sie eine Verknüpfung zwischen Ihrem Testament und dem Ihres Partners, die durch eine Wiederverheiratungsklausel noch erheblich verstärkt werden kann. So zum Beispiel im Wege eines Berliner Testaments.
Alles was Sie haben, steckt sowieso in Ihrer Firma? Das ist noch lange kein Grund, auf ein Testament zu verzichten. Auch Firmen lassen sich ohne weiteres vererben. Entscheiden Sie selbst, bei wem Ihr Unternehmen in besten Händen ist und setzten Sie ihn in einem rechtssicheren Unternehmenstestament zum Alleinerben ein. Durch Bedingungen, Auflagen und andere Beschränkungen erhalten Sie außerdem die Möglichkeit, Ihrem Nachfolger die Marschroute vorzugeben und so die Unternehmensführung über Ihren eigenen Tod hinaus zu beeinflussen. Und wenn Sie Ihren Nachfolger bereits selbst einarbeiten und an Ihre Firmenphilosophie binden wollen, hat das Erbrecht auch dafür eine Lösung: Schließen Sie mit Ihrem Nachfolger einfach einen Erbvertrag.
Schenken Sie dem Staat kein Geld. Dieser streicht pro Jahr mehr als drei Milliarden Euro an Erbschaftssteuer ein. Damit Ihre Angehörigen von Ihrem Erbe auch etwas haben, gilt es, möglichst viel Erbschaftssteuer einzusparen. Dafür gibt es verschiedene, absolut legale Möglichkeiten: In vielen Fällen ist es ratsam, Nachlassgegenstände bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. Insbesondere entstehen Steuerfreibeträge alle zehn Jahre erneut. Keine Angst: dass Sie als Senior am Ende ohne wirtschaftliche Grundlage dastehen, lässt sich durch Nutzungsrechte, Widerrufsvorbehalte und Bedingungen leicht vermeiden. Auch für Schenkungen zu Lebzeiten oder auf den Todesfall gibt es rechtssichere Musterverträge. Bei größeren Vermögen kann auch die Gründung einer Stiftung sinnvoll sein.
![]()