zurück zu Steuer
Nach zähen Verhandlungen hatte sich die damalige Bundesregierung im November 2008 auf einen Kompromiss bei der Erbschaftsteuer geeinigt. Die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Reform der Erbschaftsteuer stellt vor allem Firmenerben und Erben von Wohneigentum besser. Der Novelle zufolge bleiben Ehepartner und Kinder steuerfrei, die selbst genutztes Wohneigentum erben, und zwar unabhängig vom Marktwert der Immobilie. Um steuerfrei zu bleiben, müssen die Erben die Immobilie allerdings die nächsten zehn Jahre selbst bewohnen, Vermietung und Verpachtung sind nicht erlaubt. Für Kinder gilt ferner die Einschränkung, dass eine Wohnfläche von 200 Quadratmetern nicht überschritten werden darf. Firmenerben bleiben unter der Voraussetzung steuerfrei, dass sie den Betrieb mindestens zehn Jahre weiterführen und die Arbeitsplätze und das Lohnniveau halten.
Ansonsten profitieren von den Neuregelungen vor allem die direkten Verwandten des Erblassers. Die Steuerfreibeträge für den überlebenden Ehepartner werden von 307.000 auf 500.000 Euro und für Kinder von 205.000 auf 400.000 Euro angehoben. Der Freibetrag von 500.000 Euro gilt außerdem für eingetragene Lebenspartnerschaften. Auch Enkel erhalten einen deutlich höheren Steuerfreibetrag von nunmehr 200.000 Euro. Geschwister, Nichten und Neffen hingegen bleiben in der ungünstigen Steuerklasse II und haben lediglich Anspruch auf einen Steuerfreibetrag von 20.000 Euro. Die Steuersätze bleiben im Wesentlichen erhalten.
Fraglich ist, ob die Neuregelung für Firmenerben tatsächlich von Vorteil ist. Firmenerben, die ihren Betrieb vor Ablauf einer 7-Jahres-Frist oder früher verkaufen müssen, zahlen die vollen Steuern. Gerade aber in Zeiten einer Wirtschaftskrise dürfte es ausgesprochen schwierig sein, einen Betrieb über zehn Jahre weiterzuführen, ohne dass Lohnkürzungen oder Entlassungen notwendig werden.
Die Reform der Erbschaftsteuer war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung, Bargeld, Wertpapiervermögen, Immobilien und Betriebsvermögen unterschiedlich zu besteuern, für gesetzeswidrig erklärt hatte. Die neuen Regelungen traten zum 1. Januar 2009 in Kraft. Sowohl der Bundestag als der Bundesrat haben ihre Zustimmung gegeben.
Schon kurz nach Bekanntgabe der Neuregelung der Erbschaftsteuer wurde von verschiedenen Seiten der Verdacht geäußert, dass auch dieses Gesetz nicht den Anforderungen der Verfassung genügt. Bezweifelt wird unter anderem, ob die unterschiedliche Besteuerung von Ehegatten und Kindern verfassungskonform ist. Auch wird befürchtet, dass die Ermittlung des Verkehrswerts bei Immobilien einen enormen Aufwand erzeugen wird.
zurück zu Steuer














































![]()