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Zwischenzeugnis-Paket

4 Zwischenzeugnisse, Checkliste und Kurzratgeber

Jetzt zeitsparend Zwischenzeugnisse vergeben!
Enthält verschiedenste Bewertung – für viele Branchen anwendbar
Ausfüllbare Vorlage zum Sofort-Download

Wenn Sie in einem Unternehmen für verschiedenartige Tätigkeiten Zwischenzeugnisse zu formulieren haben, dann erleichtern Sie sich das Leben und nutzen Sie unser attraktives und umfangreiches Muster-Paket. Dieses enthält neutral formulierte, auf jede Stelle und Position anwendbare Mustertexte, mit den Noten "sehr gut", "gut", "befriedigend" und "ausreichend". Zudem steht Ihnen eine Checkliste zur Verfügung, mit der Sie das ausgestellte Zeugnis auf Vollständigkeit hin überprüfen können.

GTIN: 4255696947566
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15 Seiten , 538 KB
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Weitere Informationen zum Zwischenzeugnis

Mit einem Zwischenzeugnis wollen sich Angestellte in der Regel aus einem laufenden Job heraus bewerben. Daher sorgt der Wunsch nach einer solchen vorläufigen Bestätigung bei einigen Vorgesetzten für Misstrauen. Wenn jedoch die berühmten „zwingenden Gründe“, die dagegen sprechen, nicht vorliegen, muss der Chef oder Personalverantwortliche das Dokument ausstellen. Einige Arbeitgeber stellen jedoch auch Zwischenzeugnisse aus, um ihre Mitarbeiter mit einem positiven Bescheid noch weiter zu motivieren.

Anrecht auf ein Zwischenzeugnis hat jeder Angestellte, der eine bestimmte Zeit für einen Arbeitgeber tätig war. Es ist eine Form des Arbeitszeugnisses, es soll Auskunft über die Qualitäten eines Arbeitnehmers geben. Analog zu einem Arbeitszeugnis nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses macht es Angaben zu fachlichen und sozialen Kompetenzen eines Angestellten. Welchen Tätigkeiten geht der Angestellte in der Firma oder Institution nach? Hat er die ihm übertragenen Aufgaben stets pünktlich und vollständig erfüllt? Wie verhält er sich gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten? Wie hat sich der Angestellte gegenüber Kunden bzw. Kooperationspartner seines Arbeitgebers verhalten? 

Weitere Produktinformationen

Der Kurzratgeber, der ebenfalls im Paket enthalten ist, offeriert wertvolle Formulierungshilfen und klärt über die geheime Zeugnissprache auf. Bitte beachten Sie, dass sich der Ratgeber thematisch hauptsächlich auf qualifizierte Arbeitszeugnisse bezieht und daher nur bedingt auf Zwischenzeugnisse zu übertragen ist.

Gründe für ein Zwischenzeugnis

Arbeitnehmer können aus verschiedenen Gründen ein Zwischenzeugnis verlangen. Der häufigste Grund ist die Bewerbung um eine neue Stelle. Es kann aber auch sein, dass der Arbeitnehmer sich innerhalb des Unternehmens neu orientieren will oder dass er es für eine Weiterbildung benötigt. Ein weiterer triftiger Grund ist der, dass ein Arbeitnehmer schon mehrere Jahre in einem Unternehmen tätig war und in der Zeit kein Zwischenzeugnis ausgestellt wurde. Das ist vor allem in Unternehmen der Fall, die nicht über ein turnusmäßiges Beurteilungssystem verfügen. Ein Zwischenzeugnis garantiert in diesem Fall, dass zum Abschluss des Arbeitsverhältnisses ein einigermaßen vollständiges Bild der Fähigkeiten und Aufgabenfelder eines langjährigen Arbeitnehmers erstellt werden kann.

Für Zwischenzeugnisse gilt das Gleiche wie für Arbeitszeugnisse

Formal gesehen bestehen zwischen Zwischenzeugnissen und Arbeitszeugnissen, bis auf die Formulierung in der Gegenwartsform (denn das Arbeitsverhältnis besteht ja noch an) keine Unterschiede. Auch hier gilt, dass das Zeugnis wohlwollend formuliert sein soll. Darüber hinaus fallen Zwischenzeugnisse häufig besonders gut aus. Entweder, weil der Arbeitgeber das Betriebsklima nicht durch eine schlechte Bewertung stören will, oder weil er einem weniger guten Mitarbeiter die Jobsuche erleichtern will, um ihn loszuwerden.

Bindungswirkung

Inhaltlich sind Zwischenzeugnisse im Hinblick auf abschließende Arbeitszeugnisse bindend. Sollte das Arbeitszeugnis in wesentlichen Punkten vom Zwischenzeugnis (das einen großen Teil des Arbeitsverhältnisses zum Inhalt hat) abweichen, muss es dafür triftige Gründe geben. In besonders schweren Fällen besteht auch die Möglichkeit, das Zwischenzeugnis zurückzuziehen, wenn etwa dem Mitarbeiter Vertrauenswürdigkeit bescheinigt wurde, man ihm im Nachhinein jedoch eine Unterschlagung nachweisen konnte.


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