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Subunternehmervertrag vom WEKA-Fachverlag

Ausfüllbare Vorlage vom WEKA-Fachverlag nach neuem Baurecht

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Für die Erledigung bestimmter Teilprojekte ist die Beauftragung eines oder mehrerer Subunternehmer unumgänglich. Auch wenn es sich nur um überschaubare Aufträge handelt, empfiehlt sich der Abschluß eines speziellen Vertrages. Dieser Subunternehmervertrag aus dem WEKA-Verlag ermöglicht Ihnen das Aufsetzen einer detaillierten Vereinbarung. Nutzen Sie diese Vorlage für Ihr individuelles Vorhaben und regeln Sie Punkte wie Mängelansprüche, Ausführungsfristen oder Zahlungen umfassend und rechtssicher.

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Inhalt: Subunternehmervertrag

Die einzelnen Paragraphen des Vertrages im Überblick:

  • §1 Gegenstand des Vertrages
  • §2 Vollständigkeit
  • §3 Vertragspreis und Vertragsart
  • §4 Ausführungsfristen
  • §5 Vertragsstrafe
  • §6 Abnahme
  • §7 Mängelansprüche
  • §8 Nachunternehmereinsatz durch AN
  • §9 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
  • §10 Zahlungen
  • §11 Sicherheiten
  • §12 Abzüge
  • §13 Vertretung
  • §14 Gerichtsstand / Schiedsgerichtsvereinbarung

Verhältnis des Hauptunernehmers zum Subunternehmer

Im umgangssprachlichen Gebrauch wird häufig nicht sauber zwischen Subunternehmen (auch Nachunternehmen genannt) und anderen Firmen getrennt. Ein echtes Subunternehmen erbringt Leistungen für den Hauptunternehmer auf der Grundlage eines Werkvertrages oder auch eines Dienstvertrages. Fälle der Arbeitnehmerüberlassung unterliegen ganz anderen rechtlichen Normen und fallen nicht unter den Subunternehmervertrag. Auch andere Unternehmen, die Leistungen für den Hauptunternehmer erbringen sind nicht immer Subunternehmer. So sind beispielsweise Lieferanten rechtlich in einem anderen Verhältnis zu betrachten. Denn diese schließen mit dem Hauptunternehmer eben keinen Werkvertrag oder Dienstvertrag, sondern einen Kaufvertrag ab.

Wo wird ein Subunternehmervertrag abgeschlossen?

Das Modell der Subunternehmerverträge wird in vielen Branchen angewendet. Nicht nur in der Baubranche, sondern auch auf dem Gebiet des Transports und Reiseverkehrs setzen Hauptunternehmer per Vertrag Subunternehmer ein, um ihre vertraglich vereinbarten Leistungen fachgerecht zu erbringen. So werden zum einen Kosten gespart und zum anderen kann der Unternehmer in seinem Angebot ein Gesamtpaket unterbreiten ohne selbst auf alle Punkte des Leistungsverzeichnisses spezialisiert zu sein. Wichtig für den Hauptunternehmer (Generalunternehmer) ist zunächst im Verhältnis zum Kunden festzuhalten, dass er Subunternehmer für einzelne Teilleistungen beschäftigen darf. Gerade im Baugeschäft ist es üblich, dass einzelne Einbauten von einer Subfirma erbracht werden und nicht vom eigentlichen Auftragnehmer.

Worauf muss der Hauptunternehmer achten?

Wer einen Subunternehmervertrag abschließt, sollte möglichst ein sehr detailliertes Leistungsverzeichnis erstellen. Es sollten keinerlei Fragen offen bleiben, hinsichtlich der zu verwendenden Materialien oder der Fertigstellungstermine. Legen Sie fest, wann Teilleistungen zu erbringen sind und klären Sie den Abnahmetermin. Fügen Sie alle Unterlagen auf die es ankommen könnte als Anlage dem Vertrag an, wie beispielsweise Baupläne, Materialproben, Skizzen und weiter Dokumente, die der Leistungsbeschreibung dienen. Wichtig ist natürlich auf die Frage der Vergütung. Nicht immer kann der Generalunternehmer flexible Vergütung auf den Auftraggeber abwälzen. Kommt es ohne Verschulden des Subunternehmers zu Verzögerungen geht dies oft auf die Rechnung des Hauptunternehmers. Planen Sie daher von vornherein Verzögerungen ein, wenn Sie das Angebot abgeben. Für den Auftragnehmer, der Subunternehmer beauftragt ist wichtig zu wissen, dass er im Verhältnis zum Auftraggeber für die fristgemäße Leistung einstehen muss, sofern der Auftraggeber nicht selbst für die Verzögerung verantwortlich ist. Im Subunternehmervertrag sollte daher immer vereinbart werden, was im Falle von Leistungsstörungen gelten soll. Dabei sollte auch Bezug auf den Bauvertrag genommen werden, den der Hauptunternehmer abgeschlossen hat. Generell haben Sie im Werkvertrag immer die Möglichkeit Nachbesserungen einzufordern. Um möglichst Streit zu vermeiden, sollte der Subunternehmervertrag auch hierfür Fristen nennen.

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