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Maklervertrag Suchauftrag Käufer

Makler sucht einen passenden Käufer

Jetzt als Makler Suchauftrag nach einem Käufer sichern!
Regelt Suchdetails, Wohn- und Immoprofil sowie Provisionshöhe vor Vertragsabschluss!
Ausfüllbare Vorlage zum Download

Benutzen Sie diesen Maklervertrag, wenn Sie vom Verkäufer mit der Suche nach einem Käufer beauftragt wurden. Legen Sie mit diesem Vertrag Details zur Immobilie, der Provisionszahlung bereits vor erfolgreicher Immobilienvermittlung fest. Nutzen Sie diese Vorlage auch, um Details zum Thema Informationspflicht und mögliche Kündigung zu regeln. Muster einfach am Computer individualisieren und für Ihre Auftraggeber verwenden.

Anzahl Seiten: 3 (Word) GTIN: 4255696934139
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Word-Datei einfach individuell editieren und flexibel einsetzen.
3 Seiten , 221 KB
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Inhalt: Maklervertrag mit Suchauftrag für Käufer

Dieser Provisionsvertrag enthält folgende Paragraphen:

  • §1 Vertragsgegenstand
  • §2 Provision
  • §3 Aufwendungsersatz
  • §4 Verbot der Weitergabe von Daten
  • §5 Haftungsausschluss für inhaltliche Richtigkeit übermittelter Daten
  • §6 Rechte und Pflichten des Maklers
  • §7 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
  • §8 Kündigung

Bitte beachten Sie, dass einem Verbraucher bei Unterzeichnung außerhalb von Geschäftsräumen des Maklers eine Widerrufsbelehrung auszuhändigen ist. Eine passende Widerrufsbelehrung haben wir diesem Vertrag beigefügt.

 

Funktion und Vergütung eines Maklers

Um eine Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten nehmen Eigentümer in den meisten Fällen den Dienst eines Maklers in Anspruch. Immobilienmakler haben den Vorteil, dass sie über eine fundierte Kenntnis des Immobilienmarktes verfügen und einige Erfahrung im Verhandeln mit Kunden haben. Die Aufgaben eines Maklers sind vielfältig. Sie reichen von der Festlegung des Miet- oder Kaufpreises über die Anzeigenschaltung, die Exposéerstellung und die Ausführung der Besichtigung. Für diesen oft zeitlich sehr umfangreichen Service verlangen Makler gewöhnlich eine Maklerprovision. Bei Mietobjekten darf die Provision dabei nicht höher als 2 Nettomieten plus Mehrwertsteuer sein. Bei Kaufobjekten liegt die übliche Provision zwischen 3 und 8 Prozent des Kaufpreises. Die Mehrwertsteuer kommt zu diesem Betrag noch hinzu.

Fälligkeit der Provision erst bei Erfolg

Zu beachten ist, dass es dem Eigentümer trotz eines bestehendes Maklervertrags möglich ist, selbst einen Käufer oder Mieter für seine Immobilie zu finden. In diesem Fall entfällt die Maklerprovision entweder ganz oder - entsprechend der im Vertrag vereinbarten Konditionen - teilweise. Grundlage ist der vertraglich vereinbarte Erfolg des Maklers. Bleibt dieser aus, fällt auch nicht die (volle) Provision an.


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