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Abtretungserklärung

Allgemeine Erklärung für jeden Abtretungszweck

Treten Sie jetzt Ihre Forderung an einen Dritten ab!
Schuldner wird nach Kenntnisnahme verpflichtet, an einen Dritten zu leisten
Ausfüllbares Muster für Abtretungserklärung zum Download!

Dieses Muster für eine Abtretungserklärung können Sie für unterschiedliche Zwecke verwenden. Sie können also unterschiedliche Arten von Forderungen an einen Gläubiger übertragen. Sie können die gesamte Forderung abtreten oder nur einen Teilbetrag. Es kann sich dabei um eine künftige Forderung handeln oder um eine bereits bestehende. Nutzen Sie die den Abtretungserklärung Vordruck, um dem Zessionar eine Forderung wirksam abzutreten. Einfach das Abtretungserklärung Muster als PDF oder DOC direkt am Computer anpassen, ausdrucken und unterschreiben! Das Formular können Sie sich auf dem Rechner abspeichern und jederzeit wieder verwenden.

Anzahl Seiten: 3 (PDF) / 1 (Word) GTIN: 4255696959736
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Wie schreibe ich eine Abtretungserklärung?

Entgegen der geläufigen Formulierung Abtretungserklärung ist die Abtretung ein Vertrag. Die Abtretung wird auch als Verfügungsvertrag bezeichnet. Eine einseitige Abtretung durch den Abtretenden ohne Zustimmung des Abtretungsempfängers ist nicht möglich.

Die Abtretung ist im Zivilrecht verankert und durch die §§ 398 ff. BGB geregelt. Durch eine Abtretung tritt der Zessionar an die Stelle des Zedenten. Für den Schuldner wechselt also der Gläubiger, er kann sich von der Forderung nur noch dann befreien, wenn er Zahlungen an den neuen Gläubiger, den Zessionar leistet. Im Vorfeld muss dem Drittschuldner eine Abtretungsanzeige über die Forderungsabtretung ausgestellt werden, denn dieser muss verbindlich wissen, an wen er zukünftig zahlen soll. Sowohl im wirtschaftlichen als auch im privaten Bereich wird ein Abtretungsvertrag entweder zur Sicherung der Rechte des Gläubigers oder Begleichung einer Forderung geschlossen. 

Beim Schreiben einer Abtretungserklärung sollte man auf ein Muster zurückgreifen, damit alle wichtigen Punkte auch vertraglich festgehalten sind. 

In Betracht kommen beispielsweise Forderungen aus Kaufverträgen oder Darlehensverträgen. Auch die Abtretung von Lohnansprüchen, ist verbreitet. Hier ist allerdings die Pfändungsgrenze zu beachten. Auch die Abtretung eines Pflichtteilsanspruches nach einem Todesfall ist möglich. Denn in der Praxis kann es lange dauern, bis der Pflichtteilsanspruch eingetrieben werden kann. Laut § 2317 BGB hat daher der Pflichtteilsberechtigte die Möglichkeit eine Abtretung seiner Ansprüche zu erklären.

Welche Forderungen können wirksam abgetreten werden?

Der einfache Gläubigerwechsel, ist eine häufige Form der Abtretung. Nach einem Unfall mit dem Kfz kann beispielsweise der Geschädigte seine Forderung gegen den Unfallverursacher an die Werkstatt abtreten. Die Werkstatt rechnet dann direkt mit dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung ab. Der Zedent (also der ursprüngliche Gläubiger der Forderung) muss die Abtretung seinem Schuldner in der Regel anzeigen.

Forderungsabtretungen an Versicherungen sind zwar üblich. Dennoch bestehen oft Unsicherheiten darüber, wie man beispielsweise vorgehen soll, wenn der Drittschuldner nicht an den Abtretungsempfänger zahlt, sondern der direkt an den Geschädigten. Hier sollte der Abtretungsempfänger in jedem Fall informiert werden.

Nicht jede Art von Forderung kann ohne Zustimmung vom Zedenten abgetreten werden. Als Zedent sollten Sie den Inhalt des Vertrags prüfen. Denn die Abtretung kann vertraglich ausgeschlossen sein. In den Vertragsbedingungen für Lebensversicherungen ist beispielsweise festgelegt, dass diese nur im Zustimmung der Versicherung abgetreten werden darf. Sollten Sie also die Abtretung Ihrer Lebensversicherung planen, dann legen Sie den Abtretungsvertrag der Versicherung zur Vorlage.

 

Forderungen an eine Bank oder Inkassofirma abtreten

Wenn Sie Forderungen an eine Bank abtreten, dann sollten Sie sich im Vorfeld informieren, ob diese ein besonderes Formular für Abtretungen benutzt, bevor Sie eine Vorlage aus dem Internet herunterladen. Eine Abtretungserklärung muss grundsätzlich nicht zwingend beglaubigt werden. Allerdings kann der der neue Gläubiger laut § 403 BGB eine öffentlich beglaubigte Urkunde über die Abtretung verlangen. Er muss in dem Fall allerdings die Kosten dafür übernehmen. In einzelnen Fällen, kann auch gesetzlich vorgeschrieben sein, dass von vornherein eine Notar eingeschaltet wird, etwa bei Abtretungen von GmbH-Anteilen.

Eine häufiger Anlass für Abtretungen sind säumige Schuldner. Um sich nicht mit dem Mahnwesen befassen zu müssen, verkauft der Vertragspartner (und eigentliche Gläubiger) die Forderung an eine Inkassofirma. In der Regel zu einem Preis, der unter der Höhe der ursprünglichen Forderung liegt. Der Gläubiger erklärt gleichzeitig die Abtretung der Forderung an das Inkassounternehmen. Die Firma treibt die Forderung dann auf eigenes Risiko ein. Wenn die Forderung nicht endgültig auf einen anderen Gläubiger übertreten soll, kommt auch eine Sicherungsabtretung in Betracht. Hierzu empfehlen wir eine andere Vorlage zu nutzen, die Sie online bei uns finden.



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