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Gesellschaftsvertrag stille Beteiligung

Zur finanziellen Beteiligung an einer Gesellschaft

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Entscheidet über GuV-Beteiligung auch bei Nichteintrag ins Handelsregister
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Die Gründung einer stillen Gesellschaft bedarf in der Regel nicht der notariellen Beurkundung. Wer sich über die Tragweite der stillen Beteiligung nicht im Klaren ist, sollte jedoch eine Rechtsberatung aufsuchen. Der stille Gesellschafter tritt nur bei Aktiengesellschaften überhaupt nach außen hin in Erscheinung. Er wird nicht ins Handelsregister eingetragen. In unserem Muster-Gesellschaftsvertrag können Sie über die Konditionen der Gewinn- und Verlustbeteiligung entscheiden. Alle üblichen vertraglichen Punkte werden in unserem Muster geregelt, müssen aber noch individuell ausgestaltet werden.

Anzahl Seiten: 6 (PDF) / 5 (Word) GTIN: 4255696947672
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Inhalt: Gesellschaftsvertrag Errichtung einer typischen stillen Beteiligung

  • §1 Einlage des stillen Gesellschafters
  • §2 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr
  • §3 Geschäftsführung, Vertretung
  • §4 Beteiligung des stillen Gesellschafters
  • §5 Informations- und Kontrollrechte, Verschwiegenheit
  • §6 Jahresabschluss
  • §7 Gesellschafterkonten
  • §8 Übertragung
  • §9 Auseinandersetzung, Auseinandersetzungsguthaben
  • §10 Tod eines Gesellschafters
  • §11 Wettbewerbsverbot
  • §12 Schriftform

 

 



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