Ist der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung in Verzug, dann haben Sie als Arbeitnehmer einen wichtigen Grund zur Kündigung. Doch Vorsicht: Das Arbeitsamt droht mit einer Sperrfrist, wenn Sie Ihre Stellung freiwillig aufgeben. Vermeiden Sie lange Diskussionen mit Sachbearbeitern und nutzen Sie unseren Musterbrief, um nachzuweisen, dass Sie den Chef schriftlich zur Zahlung des ausstehenden Lohnes aufgefordert haben.